Projektförderung für regionale Verarbeitung und Vermarktung

Förderung: Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert mit der Bekanntmachung "Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel" die Konkretisierung von innovativen Projektideen. Reichen Sie Ihre Projektskizzen bis zum 21. August 2023 beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.

Das Initialisierungsmanagement kann mit maximal 70.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von bis zu 15 Monaten gefördert werden. Interessierte können bis zum 21. August 2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Kurze Transportwege, saisonale Produkte und ein sichtbarer Beitrag zum Klimaschutz – der Einkauf regionaler Lebensmittel liegt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern im Trend. In regionalen Wertschöpfungsketten und Vermarktungskonzepten liegt zudem eine Chance, ländliche Räume in ihrer Autonomie zu stärken. Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken zum einen die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung und generieren zum anderen Wertschöpfung in der Region, die auch den Menschen vor Ort zu Gute kommt.

Nachhaltig und regional erzeugte und verarbeitete Lebensmittel sind auch ein wichtiger Schlüssel für die gesamte Wertschöpfungskette. Die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region baut schließlich eine Brücke zwischen regionaler Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschaft und kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die Wertschätzung der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion zu erhöhen.

Aus diesem Grund zielt das BMEL zielt mit einer Fördermaßnahme darauf ab, Akteurinnen und Akteure dabei zu unterstützen, innovative Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzungsfähig zu machen.

Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Förderaufrufs werden die Konkretisierung und Weiterentwicklung innovativer Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in ländlichen Räumen gefördert. Ziel dieser Initialisierungsphase ist, bereits vorhandene Projektideen zu operationalisieren.

Dies kann das kontinuierliche Management der Initialisierungsphase beinhalten, beispielsweise können Organisationsstrukturen und Geschäftsmodelle aufgebaut, Kooperationen angebahnt oder Beteiligungs- und Informationsprozesse durchgeführt werden. Auch die Erstellung von Gutachten und Machbarkeitsstudien oder eine punktuelle Spezialberatung, die für die Vorbereitung der Projektrealisierung relevant ist, können gefördert werden.

Es sind nur konkretisierende Maßnahmen für solche Projektideen förderfähig, die sich mindestens einem der nachfolgend genannten vier Ansätze widmen:

  •  Innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (insbesondere Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch),
  •  innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel,
  •  Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln,
  •  innovativ regional ausgewiesene, verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme.

Für die Auswahl der Skizzen, die für eine Förderung des Initialisierungsmanagements vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen oder Personengesellschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (zum Beispiel Unternehmen, Kommunen oder Vereine). Da die reine Erzeugung regionaler Lebensmittel nicht im Mittelpunkt der Projektidee stehen darf, sind landwirtschaftliche Betriebe als Antragsteller bzw. Skizzeneinreicher nicht zugelassen. Sie können aber als Kooperationspartner eines anderen Antragstellers fungieren.

Es sind nur Anträge für solche Projektideen zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Vorhaben in größeren räumlichen Einheiten (zum Beispiel Landkreis) sind zulässig, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.


Letzte Aktualisierung 05.07.2023

Nach oben
Nach oben