Bio-Kennzeichnung

Regeln für die Bio-Kennzeichnung

Welche Anforderungen gelten für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen?

Ziel der Kennzeichnungsregeln ist eine bestmögliche Transparenz für die Gäste sowie eine einfache, klare und praktikable Kennzeichnungsmöglichkeit für die Küchenbetriebe. Damit beides mit einem angemessenen Kontroll- und Zertifizierungsaufwand erreicht wird, sind die verwendeten Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse in einer Zutatenübersicht abzubilden.

Die Zutatenübersicht gibt dem Gast Auskunft, welche konkreten Zutaten und Erzeugnisse in Bio-Qualität verwendet werden. Die Übersicht kann die Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse einzeln oder zusammengefasst in Produktgruppen aufführen, also auch als Speise. Wie detailliert die Zutatenübersicht gestaltet wird, entscheidet jede Küche für sich.

Das deutsche Bio-Siegel darf mit eindeutigem Bezug auf die Bio-Lebensmittel auf der Zutatenübersicht genutzt werden. Werden außerdem Bio-Lebensmittel eingesetzt, die sich durch zusätzliche Qualitäten (Produkte von Anbauverbänden oder mit regionalen Bio-Siegeln) auszeichnen, können auch diese auf der Zutatenübersicht kommuniziert werden. Wichtig ist immer, dass eindeutig dargestellt wird, welche Qualitäten sich auf welche Zutaten, Erzeugnisse oder Produktgruppen beziehen. Zugekaufte Zutaten und Erzeugnisse können auf der Zutatenübersicht auch mit der Code-Nummer nach EU-Öko-Verordnung gekennzeichnet werden.

Sollen zusätzliche Qualitäten durch die Kennzeichnung mit den Logos der Bio-Anbauverbände kenntlich gemacht werden, ist zu beachten, dass hierzu ein Vertrag zur Nutzung des Logos mit den Anbauverbänden abzuschließen ist.

Zutaten und Erzeugnisse dürfen nur dann als Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn die gleiche Zutat oder das gleiche Erzeugnis nicht zeitgleich, also am gleichen Tag in derselben oder für dieselbe Betriebseinheit, parallel als nichtbiologisches Produkt verwendet wird. Dabei können zum Beispiel Kirschtomaten und Fleischtomaten unterschieden werden. Gleiches gilt für verschiedene Sorten Nudeln, Tee oder Wein.

Welche Möglichkeiten der Zutatenkennzeichnung und Zutatenübersicht gibt es?

Die folgenden beispielhaften Zutatenübersichten zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, um Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse sowie weitere, zusätzliche Zertifizierungen zu kennzeichnen. Werden in einer Küche nahezu ausschließlich Bio-Lebensmittel eingesetzt, so kann dies auch mit einer "Nicht-Bio-Zutatenübersicht" gekennzeichnet werden.

So können Zutaten gekennzeichnet werden:

Die Bio-Zutatenübersicht muss tagesaktuell und für die Gäste leicht zugänglich sein, zum Beispiel als separater Aushang neben dem Speiseplan oder im Eingangsbereich. Auch eine Auflistung in der Legende des Speiseplans oder digitale Lösungen über Bildschirme bzw. Monitore sind möglich.

Werden in einer Küche auch Lebensmittel von Erzeugerbetrieben eingesetzt, die sich gerade in der Umstellung auf den ökologischen Landbau befinden und somit Umstellungsprodukte gemäß EU-Öko-Verordnung 2018/848 produzieren, können diese Produkte auf einer separaten, weiteren Zutatenübersicht mit entsprechendem Hinweis, dass es sich um Produkte aus der Umstellung handelt, aufgelistet werden.

Wie kann Bio auf Speiseplänen und anderen Materialien kommuniziert werden?

Grundsätzlich kann an verschiedenen Stellen, zum Beispiel auf dem Speiseplan oder einem Tischaufsteller, mit dem Bio-Einsatz geworben werden.

Musterspeisepläne


Kann weiterhin das staatliche Bio-Siegel verwendet werden?

Ja, das deutsche Bio-Siegel darf genutzt werden, aber nur zutatenbezogen in Zusammenhang mit einer Bio-Zutatenübersicht. Wird auf einem Speiseplan oder einer Speisekarte zusätzlich auch die Zutatenübersicht integriert (siehe Musterspeiseplan), darf das deutsche Bio-Siegel mit eindeutigem Bezug auf die Bio-Zutatenübersicht abgebildet werden.

Zum Hintergrund: Der Schriftzug auf dem deutschen Bio-Siegel verweist auf die EU-Öko-Verordnung, also auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Die EU-Öko-Verordnung gilt jedoch nicht für Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung. Darüber hinaus bleibt auf dem Beispiel oben unklar, ob der gesamte Möhrensalat "bio" ist oder lediglich die Bio-Äpfel. Ganz sicher sind nicht alle Speisen auf dem beispielhaften Speiseplan "bio", wie es bei einem flüchtigen Blick von Gästen auf das Biosiegel rechts oben auf dem Speiseplan fälschlicherweise angenommen werden könnte.

Zugelassene Nutzung des Bio-Siegels auf Speiseplänen / -karten

Ist es erlaubt, weiterhin die Bio-Logos der Verbände und Länder zu nutzen?

Ja, die Logos der Bio-Anbauverbände und der Länder können sowohl für die Kennzeichnung der Bio-Zutaten auf der Zutatenübersicht als auch im Rahmen der Information bzw. Werbung für den Betrieb genutzt werden. Wichtig hierbei:

Da auch die Bio-Logos der Anbauverbände und der Länder auf Regelungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848 aufbauen, darf auch hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Prozesse zur Herstellung der Speisen den Regelungen der EU-Öko-Verordnung 2018/848 unterliegen. In der Bio-AHVV (§ 7 Absatz 2) werden konkret folgende Angaben zur Nutzung von Bio-Logos der Verbände oder der Länder gemacht:

„Länderkennzeichen, Verbandslogos und sonstige private Kennzeichen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion dürfen

a) zur Kennzeichnung von Zutaten und Erzeugnissen genutzt werden, welche die Voraussetzungen des jeweiligen Kennzeichens oder Logos erfüllen, und

b) darüber hinaus genutzt werden, wenn unabhängig von einer Zutat oder einem Erzeugnis der ökologische Landbau beworben wird, solange nicht der Eindruck erweckt wird, dass der Herstellungsprozess im Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 erfolgt.“



Leifaden zum Herunterladen

Hier finden Sie den Leitfaden zum Download (Stand: Mai 2024, 1. Auflage)

Dieser Leitfaden ist Teil der Unterstützungsmaßnahmen des vom BMEL im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) geförderten F&E-Projektes "Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV! Entwicklung von Maßnahmen zum Abbau von Hemmnissen für die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ (Laufzeit: 2019–2024).

Eine Informationsbroschüre der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau
Herausgeber: a'verdis - Roehl & Dr. Strassner GbR, www.a-verdis.com
Redaktion: Rainer Roehl, a'verdis - Roehl & Dr. Strassner GbR und Dr. Jochen Neuendorff, Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS)

Letzte Aktualisierung 18.06.2024

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