Detailansicht Archiv

Umbau Schweinehaltung: Förderung geht an den Start

Ab dem 15. April können sich Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) anerkennen lassen. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit haben deren Mitgliedsbetriebe ab dem 4. Juni die Möglichkeit, Anträge auf Förderung laufender Kosten zu stellen, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren entstehen.

Muttersau mit säugenden Ferkeln. (Klick führt zu Großansicht in einer Lightbox. Zum Schließen der Lightbox ESC drücken.)

Foto: BLE

Werden die in der Richtlinie genannten Vorgaben eingehalten, muss die Anerkennung nur einmalig erfolgen und kann für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) gemeinsam beantragt werden. Alle Organisationen, die bis zum 10. Mai 2024 auf der Webseite der BLE einen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben, erhalten von der BLE bis zum 27. Mai 2024 Bescheid, ob sie zugelassen sind. Sobald Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt sind, werden diese auf der Internetseite der BLE veröffentlicht.

Ab dem 04. Juni 2024 können die Mitgliedsbetriebe der zugelassenen Organisationen und Kontrollsysteme dann ihren Antrag auf Förderung laufender Mehrkosten stellen. Anträge können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

Kontakt
Für Fragen zur Förderung der Mehrkosten steht die BLE telefonisch unter 0228/6845-2298 oder per E-Mail an umbau.tierhaltung@ble.de zur Verfügung. Für Fragen zur investiven Förderung (Bau und Umbau von Schweineställen) ist die BLE telefonisch unter 0228/6845-2755 oder per E-Mail unter stallumbau@ble.de zu erreichen.

Jetzt für das Web-Seminar am 09. April 2024 anmelden!

Um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern, bietet die BLE am 09. April 2024 von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Kontrollsysteme und Interessierte an. Darin werden die Inhalte der Richtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung.

Eine Anmeldungist bis zum 08. April 2024 auf der Webseite der BLE erforderlich.

Höhe der Förderung

Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen.
 

Hintergrund
Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgt das BMEL ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentraler Baustein ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Im Rahmen des Förderprogramms will das BMEL genau die Betriebe unterstützen, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe hin zu einer besonders tier- und umweltgerechten Haltung umzubauen.

Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Das Programm gliedert sich in zwei Förderstränge, die sich hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Fördersummen unterscheiden: die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten. Die Höhe des Zuschusses für die Förderung der laufenden Mehrkosten ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt.

Quelle: Pressemitteilung der BLE, Pressemitteilung des BMEL

Newsletter

Neues aus der Biobranche

... kostenlos per E-Mail!

Mehr Informationen und Anmeldung

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass die archivierten Meldungen nicht aktualisiert werden.

Möglicherweise sind die Inhalte der Meldungen inzwischen nicht mehr gültig. Linkverknüpfungen können möglicherweise ins Leere oder auch auf inzwischen aktualisierte Inhalte führen.

Danke für Ihr Verständnis!

Nach oben
Nach oben