Schweinehaltung

Schweinehaltung: Was ändert sich durch die Umstellung?

Welche Voraussetzungen müssen für die Umstellung eines Schweinehaltungsbetriebes auf die ökologische Wirtschaftsweise gegeben sein?

Haltung

Viel Tageslicht, natürliche Belüftung und Auslauf gehören zu den Grundvoraussetzungen in der ökologischen Schweinehaltung. Nach der EU-Öko-Verordnung dürfen maximal 50 Prozent der Bodenfläche mit Spaltenboden versehen sein. Außerdem müssen trockene, eingestreute Liegeflächen vorhanden sein. Leere und niedertragende Sauen sind in Gruppen zu halten. Abferkelbuchten müssen mindestens 7,5 Quadratmeter groß sein. Die Haltung von Ferkeln in Ferkelkäfigen oder Flatdecks und das systematische Abkneifen der Zähne und Kupieren der Schwänze sind nicht zulässig.

Für Ferkel ist eine Mindestsäugezeit von 40 Tagen vorgeschrieben. Deshalb werden im Vergleich zur konventionellen Haltung (Säugezeiten von 21 bis 28 Tagen) mehr Abferkelbuchten benötigt. Um die zusätzlichen Kosten zu reduzieren, wird häufig das Gruppensäugeverfahren angewendet. Nach zehn bis 14 Tagen werden mehrere Sauen mit ihren Ferkeln in einer Gruppe zusammengefasst. Die Ferkel erhalten eine nur für sie zugängliche Ferkelbucht.

Fütterung

Das Futter muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Einzige Ausnahme ist die Eiweißfütterung: Ferkeln bis zu einem Gewicht von 35 Kilogramm dürfen befristet bis 31. Dezember 2026 konventionelles Kartoffeleiweiß und Maiskleber bis zu maximal fünf Prozent beigemischt werden.

Tierzukauf

Für die Mast kommen nur Ferkel aus ökologischer Sauenhaltung in Frage. Da eine ausreichende Versorgung mit Öko-Ferkeln nicht immer gewährleistet ist, müssen sich Mästerinnen und Mäster frühzeitig um geeignete Ferkel bemühen beziehungsweise langfristige Lieferbeziehungen aufbauen. Die Verfügbarkeit kann seit 2022 über die Datenbank OrganicXlivestock.de abgerufen werden.

Der Zukauf konventioneller, weiblicher Jungtiere zur Zucht (zum Beispiel Jungsauen, Zuchtläufer) ist erlaubt, sofern die Tiere nach dem Absetzen gemäß den Vorschriften der Verordnung gehalten werden. Der jährliche Anteil zugekaufter, weiblicher Zuchttiere darf 20 Prozent des Sauenbestandes nicht überschreiten. Bei Rassenumstellung, Bestandsvergrößerung oder -erneuerung kann der Anteil bei Genehmigung der Kontrollstelle bis auf 40 Prozent angehoben werden. Der Zukauf konventioneller Zuchteber ist erlaubt, da bei Zuchtschweinen das Angebot an ökologisch erzeugten Tieren gering ist.

Tiergesundheit

Ein präventiver Einsatz chemisch-synthetischer (allopathischer) Arzneimittel (zum Beispiel Antibiotika) ist nicht erlaubt. Der Einsatz von Antiparasitika und von Impfstoffen ist erlaubt.

Die Reinigung und Desinfektion ist nur mit den laut EU-Öko-Verordnung zugelassenen Mitteln erlaubt.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Kastration von Ferkeln nur noch unter Narkose erlaubt.


Letzte Aktualisierung 16.09.2022

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