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Rehkitzrettung per Drohne: Förderantrag bis 14. Juni 2024 stellen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Bis 14. Juni 2024 können eingetragene Vereine einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Ein Traktor mit Arbeitsgerät auf dem Feld. (Klick führt zu Großansicht in einer Lightbox. Zum Schließen der Lightbox ESC drücken.)

Für die Rehkitzerkennung vor der Mahd kann nun eine Förderung beantragt werden. Foto: Thomas Stephan, BLE

Mit insgesamt 1,5 Millionen Euro fördert das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Was wird gefördert?

Pro Verein wird eine Drohne mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, bezuschusst.

Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2023 bleiben bei der Förderentscheidung 2024 unberücksichtigt.

Die flugbereiten Drohnen müssen für den Zweck geeignet sein und vier Anforderungen erfüllen:

  • mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,
  • eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,
  • eine Home-Return-Funktion besitzen sowie
  • die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.
     

Wer kann Förderung beantragen?

  • Eingetragene Kreisjagdvereine,
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens
  • oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.
     

Zweistufiges Verfahren: Stichtage am 14. Juni und 30. August 2024

Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über ein elektronisches Antragssystem durchgeführt.

1. Stufe des Antragsverfahrens: Anträge auf den vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn können bis zum 14. Juni 2024 gestellt werden. Nach unmittelbarem Erhalt der Eingangsbestätigung kann mit der Anschaffung der Drohne begonnen werden.

2. Stufe des Antragsverfahrens: Anträge auf Auszahlung der Förderung können bis 30. August 2024 gestellt werden. Neben dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Unterlagen in das Antragssystem hochgeladen werden:

  • Eingangsbestätigung,
  • Vereinsregisterauszug und -satzung,
  • Nachweis des Erwerbs der Drohne und
  • Nachweis über die Eignung der Drohne mit Zertifizierung.


Alle Informationen zum Antragsverfahren und der Zugang zum elektronischen Antragssystem stehen auf der Webseite der BLE bereit.

Bei Fragen ist die BLE telefonisch unter 0228/6845-3167 oder per E-Mail an rehkitzrettung@ble.de zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung der BLE

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