Frostspanner

Kleiner Frostspanner

Operophtera brumata (L.), Familie: Spanner

Beschreibung des Obstschädlings

Männchen des Kleinen Frostspanners sind graubraune Nachtschmetterlinge mit bis zu drei Zentimetern Flügelspannweite. Die Flügel sind mit dunklen Querbändern gezeichnet. Die flugunfähigen Weibchen haben anstelle der Flügel kleine Stummel. Sie sind etwa sechs Millimeter lang, braun und mandelförmig.

Die Raupe hat, wie für die Spannerfamilie typisch, nur ein Paar Bauchfüße und ein Paar Nachschieber und ist an ihrem "Buckeln" in der Fortbewegung zu erkennen. Sie ist grün mit hellen Längsstreifen und einem dunklen Streifen in der Mitte. Sie wird bis 2,5 Zentimeter lang.

Im Frühjahr zeigen sich angefressene Knospen und Triebe. Die teilweise versponnenen und innen ausgehöhlten Blüten- und Blattknospen entfalten sich nicht. Blätter werden skelettiert und bei stärkerem Befall kommt es zu Kahlfraß und Befall an Früchten, insbesondere an Kirschen.

Ähnliche Schädlinge

Der Große Frostspanner (Erannis defoliaria) fliegt schon ab September. Er erreicht eine Flügelspannweite von mehr als vier Zentimetern und etwa 14 Millimeter Körperlänge, im Obstbau spielt er eine untergeordnete Rolle.

Im Frühjahr treten neben den Frostspannerraupen auch ebenfalls grüne Raupen von Schalenwickler-Arten an Knospen und jungen Blättern auf. Diese bewegen sich weniger stark buckelnd fort, da sie mehrere Bauchfußpaare haben, und ihre Körperfarbe ist einheitlich ohne Längsstreifen.

Knospenwickler verursachen ebenfalls Fraßschäden und Verspinnungen an Triebspitzen. Ihre Raupen haben einen dunklen Kopf.

Schadwirkung

Der Kleine Frostspanner befällt alle Obstgehölze sowie Zier- und Forstgehölze. Wirtschaftliche Schäden entstehen jedoch meist nur bei massivem Auftreten, welches in einzelnen Jahren und besonders in südlichen Anbauregionen entstehen kann. Er ist ein bedeutender Schädling insbesondere in Kirschen. In Äpfeln wird er meist durch die Behandlungen gegen Mehlige Apfelblattlaus mit reguliert. In Strauchbeerenobst ist er schwer zu bekämpfen, da hier keine Leimringe nutzbar sind. Durch die Verspinnung der Blüten, Blattverlust und Fruchtfraß kommt es zu Ertragsausfällen.

Biologie in Kürze

Die Eier des Frostspanners überwintern an der Rinde. Die ersten Larven schlüpfen beim Aufbrechen der Knospen von April bis Mai. Kleine Raupen können durch Wind verbreitet werden.

Ab Juni seilen sie sich zum Boden ab, um sich dort zu verpuppen. Im Herbst schlüpfen die Falter. Die Männchen fliegen zwischen Oktober bis Januar bei milder Witterung in der Dämmerung. Das Weibchen kriecht ab Oktober den Stamm aufwärts. In der Krone erfolgt die Paarung und das Weibchen legt 200 bis 300 Eier in Knospennähe ab. Diese verfärben sich mit der Zeit leuchtend orange und sind am Stamm auffindbar.

Frostspannerlarven werden durch viele Arten räuberischer Raupenfliegen und parasitoider Schlupfwespen sowie Virusinfektionen natürlich reguliert. Besonders für Vögel sind sie eine attraktive Nahrungsquelle. Die im Boden ruhenden Puppen werden von Käfern, Kurzflüglern und räuberischen Ameisen gefressen und von entomopathogenen Pilzen befallen. Krabbenspinnen fangen im Winter die flugunfähigen Weibchen. Das Auftreten des Schädlings ist daher stark vom Vorkommen verschiedener nützlicher Arten in der Obstanlage abhängig.

Regulierungsstrategien: vorbeugen und bekämpfen

Befallskontrolle

  • Im Winter: Astproben auf ovale, blassgelbe bis orangerote Eier kontrollieren, Schadensschwelle 2-5 Eier je Meter Fruchtholz
  • Pheromonfallen zur Überwachung des Falterflugs im Winter
  • Bestandsüberwachung insbesondere im Frühjahr (Auftreten der Raupen):
    In Apfel ab dem Rote Knospen-Stadium bis Vorblüte
    Schadensschwelle 10-15 Raupen je 100 kontrollierter Knospen
  • Das Auftreten verschiedener Entwicklungsstadien wird auch durch das Modell POMSUM (für mehrere Apfelschädlinge) auf der Basis von Temperaturverläufen berechnet (zur Übersicht der Vorhersagemodelle).

Vorbeugende Maßnahmen

  • Nistkästen anbringen, Hecken und andere Saumstrukturen schaffen: Vögel leisten einen wertvollen Beitrag zur Regulierung des Frostspanners - 77 Vogelarten wurden in einer Studie als Raupenräuber beobachtet.
  • Förderung einer Vielfalt natürlicher Gegenspieler durch Angebot von Blütenpflanzen und Rückzugsstrukturen, z.B. in der Bodenbegrünung, Säumen und Hecken.
  • Ab Oktober Leimringe um den Stamm anlegen, um das Heraufkriechen der Weibchen zu verhindern.
    Im Frühjahr entfernen und die abgelegten Eier unterhalb des Ringes abkratzen.
    Achtung, Leimringe schaden Vögeln, die die Falter herunter picken und dabei ihre Schnäbel verkleben. Versuche mit verschiedenen anderen Barrieren waren bisher aber erfolglos.
    Da die gefangenen Weibchen wiederum viele Männchen anlocken, muss der Leimring regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht werden, um zu verhindern, dass Weibchen über die gefangenen Tiere hinweg kriechen.

Direkte Bekämpfung mit zugelassenen Pflanzenschutzmittel 

  • Pflanzenschutzmittel auf Basis von Bacillus thuringiensis im Frühjahr gegen Jungraupen (in Kernobst, Steinobst und Johannisbeerartigem Beerenobst zugelassen).
    Die Wirkung setzt ausreichende Fraßaktivität voraus, daher sind Temperaturen ab zwölf Grad oder drei vorausgegangene Tage mit Temperaturen von 15 bis 20 Grad (für ca. vier bis fünf Stunden pro Tag) erforderlich.
    Zur Vollblüte in Kombination mit 1 % Zucker (Zulassung als Grundstoff) behandeln.
  • Pflanzenschutzmittel auf Basis des Neemextraktes (Wirkstoff Azadirachtin) haben eine Teilwirkung gegen Frostspanner, wenn sie zur Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus eingesetzt werden.
  • Wirksamer gegen Frostspanner ist eine Kombination der halben Aufwandmenge Bacillus thuringiensis (Bt) mit Neem.
  • In einigen Bundesländern gelten Einzelfallgenehmigungen und in manchen Jahren erfolgen bundesweite Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln auf Basis von Pyrethrinen und Rapsöl zur Anwendung in verschiedenen Beerenarten.

Weblink

Portal Schmetterlinge und Raupen: Kleiner Frostspanner - Bildersammlung mit Aufnahmen von Weibchen, Männchen und Raupen

Letzte Aktualisierung 12.09.2018

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