Wildgänse

Wildgänse: Graugans, Ringel-, Saat-, Bless-, Nonnen-, Kanadagans

Schadbildbeschreibung

Gänse können im Ackerbau (besonders Getreide und Winterraps) durch Abweiden, Fraß des Keimlings, Bodenverdichtung und Verzehr von Saatgut und Früchten Schäden anrichten. Besonders in den nord- und ostdeutschen Bundesländern sind Wildgänse wegen ihrer hohen Populationsdichten gefürchtet.

Biologie in Kürze

Hauptbrutgebiete sind in Island, Schottland, Skandinavien und Osteuropa. Zur Überwinterung ziehen sie in die Mittelmeerländer.

Die 75 bis 90 Zentimenter langen und drei bis vier Kilogramm schweren Graugänse erkennt man an den hellgrauen Vorderflügeln. Der Schnabel ist orange, die Füße sind fleischfarben, das Gefieder ist grau. Gewöhnlich brüten mehrere Gänsepaare nebeneinander. Die Paare bleiben das ganze Leben lang zusammen. Aus fünf bis acht schmutzig-weißen Eiern schlüpfen nach vier Wochen Brutdauer im Frühjahr die Jungen, die sofort als "Nestflüchter" umherlaufen und Nahrung suchen. Diese besteht hauptsächlich aus Gräsern und Getreidesaat. Die erwachsenen Gänse verteidigen sowohl das Gelege als auch die Küken sehr wehrhaft. Mit viereinhalb Monaten sind die Küken erwachsen und können mit ihren Eltern zur Nahrungssuche umherziehen. Gänse sind sehr aufmerksam und alarmieren ihre Artgenossen bei der kleinsten Gefahr.

Regulierungsstrategien

Vorbeugende Maßnahmen

Ein Einsatz von Feldwächtern in der kritischen Zeit (erste Oktoberhälfte) ist zu empfehlen, um die Gänse abzuhalten oder zu verscheuchen.

Durch gezielte Begrünung und Pflege von Stilllegungsflächen kann man Ablenkungsflächen für Gänse schaffen. Als Begrünung empfiehlt sich vor allem die Einsaat eiweißreicher Klee-Gras-Mischungen, die zum Beispiel als Stoppelsaat nach nicht zu spät räumenden Fruchtarten erfolgen kann. Der Zeitpunkt der Aussaat sollte so gelegt werden, dass sich die vorhandenen Pflanzen im Oktober in einem möglichst frischen Keimstadium befinden. Derartige Extensivierungen sind über viele Jahre durchzuführen, da die Gänse bei Rastgebieten Traditionsbildungen zeigen. Finanzielle Ausgleiche für die in diesen Ruhezonen wirtschaftenden Landwirte werden von den jeweiligen Umweltministerien gewährleistet.

Bei der Bestellung besonders gefährdeter Flächen mit Wintergetreide und Winterraps sollte die ausgebrachte Saatgutmenge möglichst um fünf bis zehn Prozent erhöht werden. Zudem sollte die Bestellung so früh wie möglich erfolgen, damit sich die Saat im Oktober nicht mehr im Keimstadium befindet, sondern im Herbst bereits ausreichend bestockt ist.

Maisstoppeln und abgeerntete Kartoffel- und Rübenschläge üben eine große Anziehungskraft auf nahrungssuchende Gänse aus. Störungen der dort rastenden bzw. äsenden Gänse sind zu vermeiden. Die Flächen sollten nach Möglichkeit erst im folgenden Frühjahr umgebrochen werden.

Zur Vermeidung von Fraßschäden kann man auch gefärbtes Saatgut verwenden, das die Futteraufnahme bei Vögeln beeinflusst. Gefärbte Körner werden nicht oder nur in geringer Menge (circa zehn Prozent) gefressen. Die Farbwahl (grün, grau, schwarz, rosa, blau, violett, braun-violett) hat dabei keine besondere Bedeutung. Steht jedoch kein zusätzliches Futter zur Verfügung, nehmen die Vögel auch gefärbte Körner in größerer Menge auf. Da zur Saatzeit von Mais, Raps und Sonnenblumen im späten Frühjahr und Sommer gewöhnlich genügend alternatives Futter vorhanden ist, kann die Saatgutfärbung in vielen Fällen einen ausreichenden Schutz vor Vogelfraß bieten. Für ökologisch wirtschaftende Betriebe kann die Saatgutfärbung eine Alternative sein, besonders in Kombination mit anderen repellierend wirkenden Naturprodukten, die wegen des unangenehmen Geschmacks beziehungsweise Geruchs von Vögeln gemieden werden.

Letzte Aktualisierung 26.07.2010

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