Gibt es Förderung für Agroforstwirtschaft?

Gibt es Förderungen für Agroforstwirtschaft?

Landwirtinnen und Landwirte können seit Anfang des Jahres für Agroforstflächen Förderungen beantragen. Die Höhe und die Bedingungen zum Erhalt dieser Fördergelder sind aber umstritten und führten bislang nicht zu einer bedeutenden Zunahme der Agroforstfläche.

Obwohl die Agroforstwirtschaft nachweislich einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Agrobiodiversität leistet und auch darüber hinaus viele Vorteile bietet, gab es hierzulande lange Zeit keine staatliche Förderung dafür. Im Gegenteil: Wer Agroforstsysteme anlegte, lief Gefahr, dass ihm für diese Flächen Direktzahlungen verloren gingen. Nur für Streuobstwiesen mit Grünlandnutzung konnten Direktzahlungen beantragt werden. Andere Länder wie Frankreich oder Spanien waren hier weiter. Dort wurde die Agroforstwirtschaft schon sehr früh gefördert. Unter anderem deswegen ist diese Landnutzungsform dort auch schon weiter verbreitet.

Agroforst seit 2023 im deutschen Agrarfördersystem verankert

Seit dem Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode am 1. Januar 2023 ist die Agroforstwirtschaft nun auch im Agrarfördersystem der Bundesrepublik verankert. Das heißt, Agroforstsysteme sind als Teil der beihilfefähigen, landwirtschaftlichen Fläche definiert – und zwar auf Ackerland, Grünland und in Dauerkulturen. Damit werden nun auch für diese Flächen regulär Direktzahlungen gewährt.

Damit Direktzahlungen für Agroforstflächen bezogen werden können, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.

  • So muss der zuständigen Behörde ein agroforstwirtschaftliches Nutzungskonzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Gehölze auf der Fläche mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion angebaut werden. Einige, auf einer Negativliste (GAP 2023, Seite 78) geführte Gehölzarten dürfen dabei nicht verwendet werden.
  • Auf der Fläche müssen darüber hinaus mindestens zwei Gehölzstreifen etabliert werden, die höchstens 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche einnehmen. Alternativ können die Gehölze – mindestens 50, maximal 200 – auch verstreut über die Fläche gepflanzt werden.

Förderung der Beibehaltung von Agroforst

Im Rahmen der Ersten Säule der GAP wurde die Beibehaltung der agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise 2023 als Ökoregelung 3 in den Maßnahmenkatalog der freiwilligen GAP-Ökoregelungen ("Eco Schemes") aufgenommen. Pro Hektar Gehölzfläche waren Fördergelder in Höhe von 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag wurde aufgrund der sehr geringen Mittelausschöpfung durch die Landwirtschaftsbetriebe für das Jahr 2023 um 30 Prozent auf 78 Euro angehoben.

Ähnlich wie für den Erhalt der Direktzahlungen gilt auch für die Ökoregelung 3 (ÖR 3), dass mindestens zwei Gehölzstreifen angelegt werden müssen und bestimmte, auf einer Negativliste geführten, Gehölze keine Verwendung finden dürfen. In anderen Punkten gibt es jedoch Abweichungen oder zusätzliche Anforderungen.

  • So muss zum Beispiel der Flächenanteil der Gehölzstreifen zwischen zwei und 35 Prozent liegen und die Breite der Gehölzstreifen zwischen drei und 25 Meter.
  • Außerdem darf der Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie zwischen Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche nicht weniger als 20 und nicht mehr als 100 Meter betragen.
  • In Gewässernähe dürfen die 20 Meter jedoch ausnahmsweise unterschritten werden.
  • Agroforstsysteme mit verstreut über die Fläche gepflanzten Bäumen werden im Rahmen der ÖR 3 nicht gefördert.

Kombinierbarkeit mit Öko-Landbauförderung größtenteils möglich

In den allermeisten Bundesländern ist ÖR 3 kombinierbar mit der Förderung des Öko-Landbaus der zweiten Säule – zumindest, was die Bereiche Acker- und Gemüsebau sowie Grünland angeht. Hinsichtlich Dauerkulturen sind einige Bundesländer restriktiver, was die Kombinationsmöglichkeiten angeht. Gar nicht kombinierbar sind Öko-Landbau-Förderung und ÖR 3 derzeit in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt (Stand Juli 2023). Aktuelle Informationen dazu können bei den zuständigen Länderbehörden eingeholt werden.

Investitionsförderung Agroforst

Die Anlage eines Agroforstsystems stellt für viele Landwirtschaftsbetriebe eine große Investition dar. Mit einem Kapitalrückfluss ist erst nach einigen Jahren, zum Teil erst nach Jahrzehnten zu rechnen.

Nach Meinung von Expertinnen und Experten würden viele Betriebe intensiver über die Anlage von Agroforstsystemen nachdenken, wenn sie durch eine Investitionsförderung unterstützt würden. Die Bundesländer können nach Maßgabe der EU-Verordnung 2021/2115 die Neuanlage und Erweiterung von Agroforstsystemen im Rahmen der Zweiten Säule zwar grundsätzlich bis zu 100 Prozent fördern. Bislang wird eine Investitionsförderung allerdings nur in Bayern und in begrenztem Maße in Niedersachsen angeboten und dort auch nur bis maximal 65 Prozent beziehungsweise 40 Prozent der Kosten. Ab 2024 soll auch in Mecklenburg-Vorpommern die Investitionsförderung abgerufen werden können.

Laut DeFAF und dem Bundeslandwirtschaftsministerium planen weitere Bundesländer Investitionsförderungen für Agroforstsysteme einzuführen. Diese Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – dem sogenannten GAK-Rahmenplan – werden vom Bund kofinanziert.

Fachverbände kritisieren Agroforst-Förderung in derzeitiger Form

Die deutschen Fachverbände begrüßen zwar grundsätzlich, dass Agroforstsysteme seit 2023 in Deutschland überhaupt rechtssicher etabliert werden können und als förderwürdige Maßnahme eingestuft werden. Es gibt aber auch deutliche Kritik.

Im Mai 2023 hat sich deshalb der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft in einem offenen Brief an die Agrar- und Umweltministerien von Bund und Ländern gewandt. Kritik wird darin vor allem an der Höhe der Förderung und an den Bedingungen zum Erhalt dieser Gelder geäußert.

Die im Rahmen der ÖR 3 gewährte Prämie von ursprünglich 60 Euro je Hektar Gehölzfläche sei aus Sicht der Verbände viel zu niedrig. Sie kompensiere nicht annähernd die erhöhten Bewirtschaftungskosten und honoriere in keiner Weise die damit bereitgestellten gesellschaftlichen Leistungen. Bei einem angenommenen Gehölzflächenanteil von zehn Prozent ergäben sich gerade mal sechs Euro Förderung pro Hektar Agroforstfläche. Die Verbände fordern daher eine deutliche Erhöhung des Förderbetrags, mindestens um den Faktor 10. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat inzwischen angekündigt, die ÖR 3-Prämie ab dem Jahr 2024 auf 200 Euro pro Jahr und Hektar Gehölzfläche anzuheben.

Der andere Hauptkritikpunkt an der ÖR 3 sind die geforderten Mindestabstände. Diese würden sich nicht an den Praxisbedingungen orientieren. Laut DeFAF würden zahlreiche der vor 2023 angelegten Agroforstsysteme diese Abstandsvorgaben gar nicht einhalten können. Insbesondere die Regelung, dass zwischen Gehölzstreifen und Flächenrand 20 Meter Abstand eingehalten werden müssten, sollte aus Sicht der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ersatzlos gestrichen werden. Denn durch die Platzierung des ersten Gehölzstreifens am Flächenrand ließe sich der gesamte Schlag sogar besser vor Winderosion schützen. Auch der Abstand zwischen den Gehölzstreifen sollte auf zehn Meter reduziert werden. Auf die Festlegung einer Mindestbreite der Gehölzstreifen sollte gänzlich verzichtet werden.

Diese sowie andere in dem offenen Brief genannte Gründe sind aus Sicht der Verbände mitverantwortlich dafür, dass 2023 kaum ein Betrieb in Deutschland die Agroforst-Prämie (ÖR 3) beantragt habe. Nach Angaben von DeFAF wurde ÖR 3 2023 gerade mal für 51 Hektar beantragt. Ausgegangen war das BMEL von 25.000 Hektar.

Wolle man die gewünschten Zielwerte erreichen, so die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, müsse man die Förderungen deutlich attraktiver gestalten. Insbesondere die Investitionsförderungen müssten schnell ans Laufen kommen, außerdem müssten die bürokratischen Hürden, die derzeit noch bei der Anmeldung eines Agroforstsystems zu nehmen seien, beseitigt werden. Darüber hinaus müsste bundesweit allen Öko-Betrieben der Zugang zu der Agroforstprämie – zusätzlich zur Öko-Prämie – gewährt werden, denn die Vorteile der Agroforstwirtschaft würden auch im Öko-Landbau greifen.


Letzte Aktualisierung 26.10.2023

Nach oben
Nach oben