Agroforst auf Pachtflächen

Agroforst auf Pachtflächen

Auch auf Pachtflächen ist Agroforst möglich. Wichtig ist jedoch, dass ein gemeinsames Verständnis mit der Verpächterinnen und Verpächter besteht, wie Agroforstsysteme zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und zu einer Aufwertung der Pachtfläche beitragen können. Klare Regeln im Pachtvertrag sind dafür wichtig.

Die Etablierungs- und Bewirtschaftungskosten für Agroforstsysteme liegen meist deutlich höher als die für einjährige Kulturen. Hinzu kommt, dass das dabei eingesetzte Kapital und die Fläche durch die vergleichsweise langsam wachsenden Gehölze lange Zeit gebunden sind. 

Für die Anlage von Agroforstsystemen auf Pachtflächen stellt das in der Regel ein Hemmnis dar. Denn die Laufzeiten der Pachtverträge sind meist begrenzt. Das heißt, im schlechtesten Fall wirtschaften dort nach Ablauf der Vertragslaufzeit andere Landnutzer oder Landnutzerinnen. Wer auf der Pachtfläche in die Etablierung eines Agroforstsystems investiert hat, läuft also Gefahr, die Investition umsonst getätigt zu haben. Gegebenenfalls entstehen dem Landwirt oder der Landwirtin sogar noch Kosten, um die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückführen.

Der überwiegende Teil – nämlich 60 Prozent – aller landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland sind verpachtet. In den östlichen Bundesländern liegt der Anteil sogar noch höher. "Die Entscheidung, Agroforstsysteme anzulegen, liegt also nicht nur bei den Landwirtinnen und Landwirten, sondern zu einem gewissen Grad auch bei den Verpächterinnen und Verpächtern der Flächen", sagt Julia Günzel vom Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V.

Das Gespräch suchen

Damit es auch auf Pachtflächen etwas mit der Agroforstwirtschaft wird, rät Günzel den Landwirtschaftsbetrieben daher frühzeitig das Gespräch mit dem Verpächter oder der Verpächterin zu suchen. Auf diese Weise könne ein gemeinsames Verständnis dafür entstehen, wie Agroforstsysteme zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und zu einer Aufwertung der Pachtfläche beitragen können. Anschließend sollten dafür im Rahmen des Pachtvertrags klare Regeln festgelegt werden. Dabei sollten folgenden Punkte Berücksichtigung finden:

  • Die Laufzeit der Pacht sollte langfristig festgesetzt werden und sich möglichst an der Nutzungsdauer der Gehölze orientieren.
  • Es sollte sich darüber verständigt werden, ob Agroforstsysteme eine Wertminderung oder eine Wertsteigerung für die Fläche bedeuten. Entsprechend sollte der Pachtpreis neu verhandelt werden.
  • In vielen Pachtverträgen verpflichtet sich der Pächter/die Pächterin, die Pachtfläche "ordnungsgemäß zu bewirtschaften". Was genau darunter zu verstehen ist und wie sich das Agroforstsystem auf den guten Zustand der Flächen auswirkt, muss im Vertrag klar definiert werden.
  • Es muss außerdem geklärt werden, wie es nach Beendigung des Pachtverhältnisses um die Eigentumsverhältnisse an den Gehölzen steht: Kann das Agroforstsystem bestehen bleiben und übernommen werden oder ist es zu entfernen? Falls es zu entfernen ist, muss klar sein, in wessen Zuständigkeit die Entfernung fällt.

Die Schaffung von Beispielflächen kann unterstützend wirken

Sollten Verpächterinnen und Verpächter sich vorerst nicht von Agroforstsystemen überzeugen lassen, kann es sinnvoll sein, auf kleinen Flächen beispielhafte Systeme anzulegen. Landwirtinnen und Landwirte könnten dafür kleine Eigentumsflächen nutzen.

Für weiteren Informationen zum Thema sei auf das folgende Themenblatt des DeFAF verwiesen: "Agroforstsysteme auf Pachtflächen"


Letzte Aktualisierung 25.10.2023

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