Tools zur Berechnung der Recyclingfähigkeit

Tools zur Berechnung der Recyclingfähigkeit

Das Verpackungsgesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister setzt gemeinsam mit den beteiligungspflichtigen Unternehmen und den Dualen Systemen das Gesetz um. Für Unternehmen gibt es hilfreiche Online-Tools zur Berechnung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen.

Zum 1. Januar 2019 trat das Verpackungsgesetz in Kraft. Seitdem hatten sowohl die Zentrale Stelle als auch die Dualen Systeme Zeit, einige der geplanten Ziele zur Verbesserung des Recyclingsystems entlang der Wertschöpfungskette umzusetzen.

Registrierungen nehmen zu

Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die eine Verpackung in Verkehr bringen, zur Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Diese Verpflichtung gilt bereits seit 20 Jahren, bis 2018 reguliert durch die abgelöste Verpackungsverordnung. Aufgrund fehlender Sanktionierungsmaßnahmen wurde die Registrierungspflicht im Rahmen der Verpackungsverordnung jedoch nur unzureichend umgesetzt. Vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 gab es lediglich 100.000 Registrierungen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes konnte die Zentrale Stelle zum 1. Januar 2020 bereits 173.000 registrierte Unternehmen melden. Dies kann zwar als erster Erfolg verbucht werden, ausgehend von diversen Schätzungen ist jedoch davon auszugehen, dass bisher nur ein Bruchteil aller verpflichteten Unternehmen den Richtlinien des Verpackungsgesetzes Folge leisten.

Ein weiterer Erfolg ist die gewonnene Transparenz bei den registrierten Unternehmen. Auf der Website der Zentralen Stelle können alle registrierten Unternehmen im "öffentlichen Register" eingesehen werden.

Verpflichtungen der Dualen Systeme und der Zentralen Stelle

Die "Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte" wird durch Paragraph 21 des Verpackungsgesetzes reguliert. Darin wird die Verpflichtung der Dualen Systeme, Anreize für recyclingfähigere Verpackungs-Designs zu schaffen, festgeschrieben. Zusätzlich werden die Dualen Systeme zur Abgabe eines jährlichen Berichts verpflichtet, in dem sie diese Anreize beschreiben müssen. Die Aufgabe der Zentralen Stelle ist es, jährlich eine überarbeitete Version eines Mindeststandards zur Bemessung recycelfähiger Verpackungen herauszugeben. Dieser wurde zum 31. August 2019 erstmals veröffentlicht.

Der Kreislaufgedanke

Das Ziel des Verpackungsgesetzes, der Entwicklung des Mindeststandards und der Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen zeigt der Regelkreis zum "Design for Recycling". Diesem zufolge soll nach dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung jedes Jahr eine überarbeitete Version des Mindeststandards veröffentlicht werden. Dieser Mindeststandard sowie die Entwicklung finanzieller Anreize durch die dualen Systeme soll die Unternehmen veranlassen, recyclingfähigere Verpackungen einzusetzen. Aufgrund der zunehmenden Menge an recyclingfähigeren Verpackungen wird auch die Entsorgungswirtschaft dazu aufgefordert, ihre Sortier- und Verwertungstechnologien recyclinggerechter weiterzuentwickeln. Ziel ist es daraufhin, den Mindeststandard weiter anzuheben, was wiederum zu einer neuen Innovationswelle an recyclingfähigeren Verpackungen führen soll. Das Gesamtziel ist, das Recyclingniveau kontinuierlich bis auf ein nachhaltiges Niveau anzuheben. Gemäß diesem Kreislaufprinzip wurde am 31. August 2020 bereits eine überarbeitete Version des Mindeststandards für Verpackungen veröffentlicht.

Tools und Methoden der Dualen Systeme

Der Grüne Punkt beispielsweise hat zwei neue Labels entwickelt. Das Label "Recyclingfähig" verweist auf eine sehr gute Recyclingfähigkeit der Verpackung. Verpackungen mit diesem Label müssen folgende Vorgaben erfüllen:

  • Für die Verpackung gibt es nach dem Gebrauch ein funktionierendes Sammelsystem (Gelbe Tonne, Gelber Sack, Wertstoffinseln).
  • Sie kann in den verfügbaren Sortieranlagen von den dort vorhandenen Maschinen erkannt und in die richtige Sortierfraktion sortiert werden.
  • Der Wertstoffanteil muss für ein hochwertiges Recycling verfügbar sein, zum Beispiel für einen Recyclingkunststoff wie Systalen.
  • Das Institut cyclos-HTP hat eine Recyclingfähigkeit von mehr als 90 Prozent bescheinigt.

Das Label "Grüner Punkt – Wir beteiligen uns am Verpackungsgesetz" ist ein online-Label, das jede Kundin und jeder Kunde des Grünen Punkts erhält. Es kann beispielsweise im Webshop oder auf Social-Media-Kanälen gepostet werden, um die Beteiligung am Verpackungsgesetz transparent zu zeigen.

Ein Hilfsmittel um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu messen, ist das Tool RecyclingCompass – ebenfalls entwickelt von Der Grüne Punkt. Dieses Tool ermöglicht eine Einstufung der Recyclingfähigkeit der eingesetzten Verpackungen, inklusive Deckel, Etiketten und Siegelfolie. Die Bemessung erfolgt durch Abfrage folgender Kriterien:

  1. Hauptmaterial, Typ und Einfärbung der Verpackung
  2. Material der Etikettierung
  3. Details zu weiteren Komponenten

Anschließend erhält die Verpackung einen Prozentwert der Recyclingfähigkeit. Bei einem schlechten Ergebnis wird eine Erläuterung dazu gegeben.

Eine weitere Methode zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist Made for Recycling. Die Bewertungsmethode wurde von dem Dualen System Interseroh gemeinsam mit dem bifa Umweltinstitut entwickelt. Anhand eines dreistufigen Punktesystems wird die Recyclingfähigkeit einer Verpackung unter den folgenden Kriterien bemessen:

  1. Kann die Verpackung von Verbraucherinnen und Verbrauchern problemlos einem Erfassungssystem zugeordnet werden?
  2. Können die derzeit verfügbaren Sortiertechnologien die Verpackung in die richtige Materialfraktion einsortieren – oder verhindern bestimmte Materialien eine eindeutige Zuordnung?
  3. Ist die Verpackung für eine werkstoffliche Verwertung geeignet oder erschweren zum Beispiel Etiketten, Verschlüsse oder Barrieren das Recycling?

Auf einer Punkteskala von 0 bis 20 kann anschließend bewertet werden, wie gut sich die Verpackung recyceln lässt.

Diese Tools und Berechnungsmethoden und andere Dienstleistungsangebote stehen seitens der Dualen Systeme zur Verfügung, um das Recycling von Verpackungen in Zusammenarbeit mit Produktherstellern zu verbessern. Unternehmen aus der Bio-Branche können hier bereits erste Erfolge vorweisen. Beispielsweise werden Kunststoffverpackungen möglichst durch Papier ersetzt, selbst zum Verpacken von Pasta werden bereits Papierlösungen eingesetzt. Auch werden Kunststoffverpackungen durch Glas als Mehrwegalternative, zum Beispiel für Tomatensoße, ersetzt. Oberstes Ziel ist jedoch schlichtweg das Vermeiden von Verpackungsmaterial. Dabei wird zum Beispiel der Verpackungsbeutel direkt bedruckt, anstatt eine zusätzliche Papierbanderole einzusetzen. Oder bei Joghurtbechern wird oftmals zusätzlich zum Aluminiumverschluss auf den Plastikdeckel verzichtet.

Wettbewerbsvorteil der Bio-Branche

Die Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes gelten für konventionelle Unternehmen und Bio-Unternehmen gleichermaßen. In der Bio-Branche wird das Thema nachhaltige Verpackungen jedoch schon lange thematisiert. Auf der Biofach 2020 war das Thema Verpackung ein Top-Thema und eine Vielzahl an Verpackungsinnovationen wurden präsentiert. Das übergeordnete Ziel der Bio-Branche, den Einfluss auf die Umwelt möglichst gering zu halten, sorgt für einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber konventionellen Unternehmen. Zum einen führt die vorherrschende Kultur voneinander zu lernen und Wissen weiterzugeben zu einer besseren Produktentwicklung. Zum anderen steht das Thema Preis nicht an vorderster Stelle, sodass Preisveränderungen zugunsten einer nachhaltigeren Verpackung per se kein Ausschlusskriterium darstellen.


Letzte Aktualisierung 26.01.2021

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