Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung

Ökologische Lebensmittelverarbeitung als Arbeitsfeld für Menschen mit Behinderung

Mehr und mehr Akteure der ökologischen Landwirtschaft haben sich für eine Arbeit mit Menschen mit Behinderung entschieden. Ökologisch wirtschaftende Betriebe stellen in diesem Bereich eine Vorreiterrolle dar – wenn auch das europäische Ausland in dieser Entwicklung bedeutend weiter ist. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in der freien Wirtschaft der ökologischen Lebensmittelverarbeitung sind bisher jedoch weniger verbreitet.

Vielfältige Arbeitsprozesse in der ökologischen Lebensmittelverarbeitung

In der ökologischen Lebensmittelverarbeitung ist der kleine Handwerksbetrieb mit überwiegend manueller Tätigkeit ebenso etabliert wie der hochtechnisierte Kleinunternehmer oder industrielle Hersteller. Ebenso vielfältig sind die anfallenden Tätigkeiten mit unterschiedlichstem Anspruch: Neben einer Menge einfacher, sich wiederholender Arbeitsschritte, wie beispielsweise das Verpacken von Lebensmitteln, über anspruchsvollere Tätigkeiten, wie die eines Bäckergehilfen, sind auch Berufsbilder vorhanden, die eine mehrjährige Ausbildung oder ein Studium erfordern.

Gerade diese Vielseitigkeit ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung passend. Denn genauso wenig wie es den Biohersteller gibt, gibt es auch nicht den Menschen mit Behinderung. Handicaps, die einen Menschen beeinträchtigen können, sind eine Spielart des Verschiedenseins; teils sind sie körperlicher, teils geistiger oder auch seelischer Natur. Benötigt der eine einen transparenten und überschaubaren Prozess, sind für den anderen abstrakte Arbeitsprozesse in einem stabilen, industriell geprägten Umfeld gut geeignet. Für Menschen mit seelischer Behinderung sind eine handwerkliche Herstellung, die meist gut nachzuvollziehen ist, sowie ein begrenztes Kollegium, das im persönlichen Kontakt kennengelernt werden kann, sehr hilfreich. Auch komplexe Arbeitsfelder mit hohen Ausbildungsanforderungen sind für beispielsweise körperbehinderte Menschen umsetzbar.

Allen Prozessen der ökologischen Verarbeitung gemein ist das verminderte Gefahrenpotenzial durch den Einsatz von Zusatz- oder Hilfsstoffen, welche durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau oder die strengeren Verbandsrichtlinien stark begrenzt sind.

Rückbesinnen und weiterentwickeln: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Seit den 1990er-Jahren haben sich viele der in der Bundesrepublik bestehenden "Werkstätten für behinderte Menschen" (WfbM) auf ihre Ursprünge besinnt und "Grüne Bereiche" wie Landwirtschaft und Gartenbau wieder etabliert. Einige dieser "Grünen Werkstätten" gehen heute noch einen Schritt weiter und verarbeiten die eigenen Erzeugnisse in einer angeschlossenen Lebensmittelverarbeitung.

Doch ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auch in herkömmlichen Betrieben möglich, die bisher keine Erfahrung in diesem Arbeitsfeld gemacht haben?

Kompetente Beratung und Begleitung vor Ort

Ob kleinerer Betrieb oder industrielle Fertigung: Für die Einrichtung einer solchen Arbeitsstelle benötigt es gute Beratung und Begleitung - sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Auf Seiten des Arbeitgebers gilt es, kompetente Ansprechpartner in der Region zu finden. Dies können Mitarbeiter einer nahe liegenden WfbM, von Integrationsfachdiensten, der Lebenshilfe oder der Agentur für Arbeit sein.

Auch die geeignete Form eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Kriterium. Zu klären gilt es, welche zusätzliche Kompetenz und Betreuung seitens des Betriebes erforderlich ist. Die Einrichtung eines Praktikumsplatzes in Kooperation mit einer WfbM bedeutet z.B. einen relativ geringen Aufwand und macht einen Probelauf für alle Beteiligten möglich. Bei gutem Gelingen lässt sich auf Dauer beispielsweise ein Außenarbeitsplatz der Werkstätte einrichten. Einen umfassenden Überblick über Beschäftigungsmodelle und Fördermöglichkeiten bietet die Broschüre "Zusammen schaffen wir was", die auf der Internetpräsenz der Grünen Werkstätten kostenfrei zugänglich ist.

Zusätzlich etabliert sich auch die Arbeit der Job-Coachs für Menschen mit Behinderung. Diese begleiten die Einführung in einen Arbeitsplatz und stehen vor allem in der Anfangszeit dem neuen Arbeitnehmer beiseite. Einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung im Bereich des Coaching von Menschen mit Behinderung hat seit 2008 das „Modellvorhaben: Entwicklung von Netzwerken zwischen ländlichen Dienstleistern und Grünen Werkstätten“ geleistet. Hier arbeiten Forschung und WfbM zusammen, um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung durch entsprechende Ausbildungsgänge sowie dem genannten Coaching zu fördern.

Unternehmen bauen auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Einen Betrieb als Inklusionsunternehmen zu organisieren, bedeutet einen größeren Schritt. Dennoch sind unter dem Schirm der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (BAG-IF) bereits über 600 Inklusionsfirmen und -projekte zusammengeschlossen. Voraussetzung dafür ist die Besetzung der Stellen mit 25 bis 50 Prozent Menschen mit Behinderung oder Vermittlungshemmnissen.

Die Kontaktaufnahme zur BAG-IF oder einem Inklusionsbetrieb in der Region beziehungsweise mit einer ähnlichen Unternehmensstruktur kann jedoch auch für kleinere Ziele hilfreich sein. An diesen Unternehmen lässt sich erkennen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der freien Wirtschaft durchaus umsetzbar ist.

Ökologische Lebensmittelverarbeitung: Potenzial auf allen Seiten

Das anhaltende Wachstum des ökologischen Sektors bietet auch Potenzial zu einer Vorreiterrolle im Sinne der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. Die soziale Verantwortung unserer Gesellschaft, die mit der ökologischen Bewegung zeitlebens verbunden ist, lässt die Verwirklichung dieser Chancengleichheit im ökologischen Sektor nahe liegend erscheinen.

Weiteres Potenzial ist auch auf Seiten der Kundenakzeptanz für soziales Engagement zu entdecken. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2008 zeigt einen geringen Einfluss sozialer Faktoren auf den Kaufentscheid der Konsumenten – und damit auch wenig Bereitschaft, dafür zu zahlen. Die Etablierung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Wertschöpfungskette sowie eine transparente Kundenkommunikation diesbezüglich – auch als Merkmal der Prozessqualität - können hier Abhilfe schaffen. Erste Gehversuche in diese Richtung bietet zum Beispiel die Naturland-Fair-Zertifizierung. Sie verlangt unter anderem auch gesellschaftliches Engagement und bevorzugt dabei die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.


Lesetipp

Broschüre "Zusammen schaffen wir was"
Download im FibL-Shop

Letzte Aktualisierung 24.03.2022

BÖLW – Branchenreport 2021

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