Hofeigene Milchverarbeitung
5411 Oberalm (AT)
Unternehmerinnen und Unternehmer der Bio-Lebensmittelbranche können eine Reihe von staatlichen Förderprogrammen für investive Maßnahmen in Anspruch nehmen. Staatliche Förderprogramme sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Haushaltslage zu sehen. Das heißt, es besteht kein Rechtsanspruch.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Förderprogramme, die für Bio-Verarbeiterinnen und -verarbeiter relevant sein können. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine komplette Übersicht finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Letzte Aktualisierung 30.03.2022