Gremien

Gremien

Verschiedene Gremien diskutieren in Deutschland über Auslegungsfragen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau:

Agrarministerkonferenz (AMK)

Die Agrarministerkonferenz (AMK) ist eine politische Fachkonferenz für Agrar- und Forstwirtschaft sowie ländliche Entwicklung. Die Sitzungen der AMK finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt.

Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK):

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) ist ein ständiges Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz. Sie ist unter anderem zuständig für die Auslegung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, des deutschen Öko-Landbau-Gesetzes sowie den darauf beruhenden Rechtsgrundlagen. Die LÖK setzt sich zusammen aus den Länderreferenten für Ökologischen Landbau der jeweiligen Bundesländer. Empfehlungen aus dem Ständigen Ausschuss werden von der LÖK diskutiert und bei Einvernehmen an die AMK als Beschlußvorlage weitergeleitet. Die AMK stimmt im Umlaufverfahren über die Beschlußvorlagen ab.

Ständiger Ausschuss der LÖK (StA):

Der Ständige Ausschuss ist ein Arbeitsgremium der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK). Er setzt sich zusammen aus den Behördenvertretern der für die Überwachung des Ökologischen Landbaus zuständigen Behörden der Bundesländer und trifft sich in der Regel dreimal jährlich. Im Ständigen Ausschuss werden Empfehlungen zur harmonisierenden Auslegung der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau ausgearbeitet. Diese Empfehlungen werden an die LÖK weitergeleitet.

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