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Was tun bei Verdacht auf Bio-Verstoß – Praxisleitfaden klärt auf

Die neue EU-Öko-Verordnung regelt detailliert die Prozesse und die Verantwortung von Unternehmen bei möglichen Verstößen gegen die Verordnung. Im Rahmen des BÖLN-Projektes "PSM-Wirkstofffunde" wurden aus den neuen gesetzlichen Vorgaben praxisnahe Handlungsanweisungen erstellt. Zur Unterstützung der Bio-Unternehmen haben das Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. und das Büro für Lebensmittelkunde und Qualität einen Praxisleitfaden erstellt.

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Egal ob ein Bio-Tier zu wenig Auslauf hatte oder eine Laboranalyse auf unerlaubte Stoffe im Bio-Produkt hinweist – die neue EU-Öko-Verordnung gibt eine klare Linie vor: Bei jedem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Verordnung muss das Bio-Unternehmen prüfen, ob dieser Verdacht begründet ist. Erweist sich der Verdacht als begründet, sowie in nicht klärbaren Fällen muss das Unternehmen die Öko-Kontrollstelle und/oder die zuständige Behörde unverzüglich informieren.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) das Projekt "Problemanalyse und Identifikation des Handlungsbedarfs bei Pflanzenschutzmittel- und Wirkstofffunden in der Bio-Wertschöpfungskette (PSM-Wirkstofffunde)" gefördert. Im Rahmen des Projektes haben das Büro für Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. (FiBL) unter anderem einen Praxisleitfaden erstellt. Dieser unterstützt betroffene Unternehmen, indem er Schritt für Schritt beschreibt, wie sie im Verdachtsfall vorgehen müssen. Im Einzelnen geht der Ratgeber dabei auf folgende Punkte ein: Was sagen die Analysebefunde aus und welche Informationen sollten sie mindestens enthalten? Wie prüfe ich, ob es sich um stichhaltige Informationen handelt, die einen Verdacht auf Verstoß gegen die EU-Öko-Verordnung begründen? Wer muss wen worüber informieren?

Als weitere Hilfestellung listet der Schlussbericht zum Projekt alle Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe auf, die ein hohes Kontaminationspotenzial für die Bio-Wertschöpfungskette haben. Darüber hinaus haben das FiBL, das BLQ, der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. und die Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Handlungsempfehlungen entwickelt: Statt der bisher üblichen Endproduktanalytik sollten Bio-Kontrollen auf risikoorientierte Prozessproben setzen, also auf Betriebsmittel-, Blatt- und Staubproben. Denn selbst wenn, so die Einschätzung der Studienautorinnen und -autoren, ein unerlaubter Stoff im Endprodukt nachgewiesen wurde, sagt dies nur begrenzt etwas über die Integrität des Bio-Produktes aus. Außerdem empfiehlt die Studie ein verbessertes Umweltmonitoring der im Öko-Landbau unzulässigen Wirkstoffe und fordert einen leichteren Zugang zu den Monitoringdaten. Dies würde die Suche nach potenziellen Kontaminationsquellen erleichtern, aber auch die Abgrenzung, ob die Kontamination ubiquitär vorhanden ist, aus konventionell arbeitenden Nachbarbetrieben stammt oder unwissentlich im eigenen Betrieb entstanden ist. Um einen qualifizierten Umgang mit Rückstandsfunden sicherzustellen, sollten fundierte Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen angeboten werden.

Den Praxisleitfaden zu Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß finden Sie bei Organic Eprints als PDF-Dokument.

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