Bio-Lebensmittel erkennen Sie daran,
dass entweder der Begriff Bio
oder der Begriff Öko darauf steht.
Beide Begriffe sind gesetzlich geschützt.
Das heißt:
Man darf sie nur verwenden,
wenn man die strengen Vorschriften
für den ökologischen Landbau einhält.
Vorsicht:
Auf manchen Produkten stehen ähnliche Begriffe.
Zum Beispiel:
umweltschonend, naturnah, unbehandelt oder kontrolliert.
Diese Begriffe sind nicht geschützt.
Jede Herstellerin oder jeder Hersteller
kann diese Begriffe benutzen.
Dafür gibt es keine Vorschriften.
Bei diesen Begriffen
weiß die Verbraucherin oder der Verbraucher nichts darüber,
wie die Produkte hergestellt wurden.
Diese Produkte sind keine Bio-Produkte.
Es gibt genaue Vorschriften,
wie man Bio-Lebensmittel kennzeichnen muss.
Dieses EU-Bio-Logo gibt es seit dem Jahr 2010.
Es ist in ganz Europa anerkannt.
Man darf es nur für
Lebensmittel verwenden,
die Bio oder Öko sind.
Bei verpackten Bio-Lebensmitteln
muss dieses Bio-Logo auf der Verpackung stehen.
Verpackte Lebensmittel sind zum Beispiel:
Wenn das EU-Bio-Siegel auf einer Verpackung steht,
weiß man:
Auf der Verpackung
stehen noch andere wichtige Informationen:
Das deutsche Bio-Siegel
gibt es schon länger als das EU-Bio-Logo.
In Deutschland verwendet man es
seit dem Jahr 2001.
Es ist sehr bekannt.
Das deutsche Bio-Siegel
darf zusätzlich zum EU-Bio-Logo
auf die Verpackungen gedruckt werden.
Die Vorschriften beim deutschen Bio-Siegel sind die gleichen
wie beim EU-Bio-Logo.
Direkt beim Bio-Siegel
steht noch eine Code-Nummer.
Sie sieht zum Beispiel so aus:
DE-ÖKO-123
Auf der Verpackung steht auch,
aus welchem Land die Rohstoffe
von diesem Bio-Produkt stammen.
Sie können daran erkennen,
ob die Rohstoffe aus einem Land in Europa stammen.
Lose Produkte sind Waren,
die nicht verpackt sind.
Zum Beispiel Obst oder Gemüse.
Lose Produkte kann man zum Beispiel
auf dem Wochen-Markt einkaufen,
oder in einem Hof-Laden.
Alle Bio-Lebensmittel
müssen eine Kontroll-Bescheinigung haben.
Fragen Sie einfach
die Verkäuferin oder den Verkäufer danach.
Bei losen Produkten
muss man auch die Code-Nummer
von der Kontroll-Stelle sehen können.
Sie steht zum Beispiel auf den Preisschildern.
Außer dem EU-Bio-Logo
können auf einem Produkt
noch andere Waren-Zeichen stehen.
Zum Beispiel:
Das sind Waren-Zeichen von Organisationen,
die sich schon lange mit ökologischem Landbau beschäftigen.
Sie sind schon entstanden,
bevor die Vorschriften in Deutschland festgelegt worden sind.
Viele Bio-Bauernhöfe
gehören zu diesen Organisationen.
Die Regeln von diesen Organisationen sind manchmal strenger
als die Vorschriften von der EU.
Häufig findet man solche Produkte
in Naturkost-Läden.
Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel.
Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich.
Leicht Lesen gibt es in drei Stufen.
B1: leicht verständlich
A2: noch leichter verständlich
A1: am leichtesten verständlich