Umstellung Legehennenhaltung

Legehennenhaltung – Was ändert sich durch die Umstellung?

Die Nachfrage nach Öko-Eiern nimmt seit Jahren zu. Ideale Voraussetzungen also, um auf ökologische Legehennenhaltung umzustellen. Was sich durch die Umstellung ändert, erfahren Sie hier.

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn sie aus der Region stammen. Laut dem statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2021 in Deutschland rund 1,7 Milliarden Bio-Eier erzeugt, das waren 13,2 Prozent der gesamten Eierproduktion.

Der Einstieg in die Öko-Haltung kann somit eine lohnende Initiative darstellen. Eine besonders einfache und kostengünstige Möglichkeit für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bietet die mobile Hühnerhaltung. Wir erklären, was sich durch die Umstellung alles verändert.

Rassen und Herkünfte

Bislang werden auch in der ökologischen Legehennenhaltung noch überwiegend legebetonte Hybridlinien eingesetzt. Da diese Hochleistungslinien wenig öko-tauglich sind, gibt es seit einigen Jahren Initiativen in der Öko-Branche, die sich für die Zucht von öko-tauglichen Hühnern einsetzen. Also Hühnern, die mit 100-Prozent Öko-Futter und heimischen Leguminosen zurechtkommen, die robust und krankheitsresistent sind und sich besonders für die Auslaufhaltung eignen. Nicht zuletzt muss aber natürlich auch die Legeleistung stimmen. Bedeutende Arbeit leistet hier derzeit vor allem die Ökologische Tierzucht gGmbH. Langfristiges Ziel der Initiative sind Zweinutzungshühner, die beide Produktionsrichtungen abdecken, Eier und Fleisch, und dabei gleichzeitig eine wirtschaftliche Aufzucht ermöglichen.

Junglegehennen für die ökologischen Eiererzeugung müssen aus anerkannten Bio-Betrieben stammen. Inzwischen ist deutschlandweit ein ausreichendes Angebot an Öko-Junghennen verfügbar. In Ausnahmefällen dürfen auch konventionelle Küken (nicht älter als drei Tage) zugekauft werden. Die Verfügbarkeit kann seit 2022 über die Datenbank OrganicXlivestock.de abgerufen werden.

Haltung

Die Tierhaltung ist im Öko-Landbau an die Fläche gebunden: Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm (für Öko-Verbände gilt: 112 kg) Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Das entspricht maximal 230 (für Öko-Verbände gilt: 140) Legehennen je Hektar.

Seit 2022 gilt: Es dürfen maximal zwei erhöhte Ebenen (Volierenhaltung) übereinander im Stall angeordnet werden. Viele deutsche Öko-Legehennenbetriebe haben drei erhöhte Ebenen. Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030. Dabei darf bezogen auf den Stallinnenbereich (Warmbereich) der maximale Tierbesatz von sechs Tieren je Quadratmeter Stallgrundfläche nicht überschritten werden. Bei den meisten Öko-Verbänden ist das anders. Hier gilt auch für die Volierenhaltung: Maximal 12 Legehennen je Quadratmeter Stallgrundfläche.

Pro Stall dürfen in der Öko-Haltung maximal 3.000 Legehennen gehalten werden. Es spricht jedoch nichts dagegen mehrere Ställe in einem Gebäude unterzubringen, wenn sie blickdicht voneinander abgetrennt sind. Die meisten Öko-Verbände haben hier wiederum strengere Anforderungen: Hier ist die Anzahl an Stalleinheiten je Gebäude (unterschiedlich) begrenzt. Sie fordern darüber hinaus, dass ein überdachter Außenklimabereich (Kaltscharrraum) angeboten werden muss.

Für die Einstreu muss ökozertifiziertes Material verwendet werden. Ist dies nicht verfügbar, kann auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin, dass eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet ist.

Öko-Legehennen müssen Zugang zu einem Grünauslauf haben, wann immer die Witterung dies zulässt – mindestens ein Drittel ihrer Lebenszeit. Der Grünauslauf wird nur bis maximal 150 Meter Umkreis zum Stall angerechnet (gerechnet ab nächstgelegener Flugklappe). Für den Fall, dass das Freigelände genügend Schutz vor schlechtem Wetter und Raubtieren bietet (mindestens vier gleichmäßig verteilte Schutzeinrichtungen je Hektar), darf die Auslaufdistanz auf bis zu 350 Meter erhöht werden. Für bauliche Anpassungen ist eine Übergangszeit bis zum 1. Januar 2030 vorgesehen.

Fütterung

Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31. Dezember 2026 bei Junggeflügel bis 18 Wochen erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.

Nach EU-Öko-Verordnung müssen mindestens 30 Prozent, nach den Richtlinien der Verbände mindestens 50 Prozent (bei Demeter sogar 70 Prozent) des benötigten Futters auf dem eigenen Betrieb beziehungsweise mithilfe eines regionalen Kooperationspartners erzeugt werden. Außerdem ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.

Tiergesundheit

Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist im Öko-Landbau verboten. Werden Öko-Legehennen mehr als dreimal pro Jahr mit solchen Arzneimitteln behandelt, verlieren sie ihren Öko-Status. Für die Anwendung von pflanzlichen, homöopathischen oder natürlichen Mitteln gibt es hingegen keine Einschränkungen.

Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.

Achtung: Die Öko-Verbände haben in Sachen Haltung und Fütterung zum Teil höhere Anforderungen. Mehr dazu in unserem Vergleich der Öko-Verbände und -Standards


Lesen Sie mehr auf Oekolandbau.de:

Letzte Aktualisierung 30.01.2023

Nach oben
Nach oben