Umstellung Geflügelmast

Geflügelmast – Was ändert sich durch die Umstellung?

Die ökologische Geflügelfleischerzeugung ist noch eine Nische. Die Nachfrage steigt aber kontinuierlich an und bietet damit Potenzial für eine Umstellung auf Öko-Haltung. Was sich dadurch ändert, erfahren Sie hier.

Der Markt für Bio-Geflügelfleisch ist bislang noch eine Nische. Nur etwa 1,4 Prozent der gesamten deutschen Geflügelfleischproduktion ist ökologisch. Öko-Geflügel erfreut sich jedoch seit Jahren einer steigenden Nachfrage, sodass der Einstieg in die Öko-Haltung eine lohnende Initiative darstellen kann. Wir erklären, was sich durch die Umstellung alles verändert.

Ökologische Hähnchenmast

Öko-Hähnchenfleisch ist ein hochpreisiges Premiumprodukt und damit um ein Mehrfaches teurer als konventionelles Hähnchenfleisch. Das hat mehrere Gründe: Zum einen sind die Öko-Küken und das Öko-Futter teurer als im konventionellen Bereich. Entscheidend ist aber vor allem die Mastdauer. Die ist mit rund 80 Tagen in der Öko-Hähnchenmast doppelt so lang wie in der konventionellen und verursacht allein dadurch schon doppelte Erzeugungskosten. Zu Buche schlägt aber auch die im Vergleich zur konventionellen Haltung geringe Besatzdichte.

Die Mast von Öko-Hähnchen bietet sich gerade für Neueinsteiger an. Denn der Einstieg ist über Mobilställe verhältnismäßig einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen. Wer kann, sollte direkt vermarkten, denn dort ist die Wertschöpfung am größten.

Rassen und Herkünfte

Anders als in der konventionellen Haltung, in der überwiegend schnell wachsende Hybriden verwendet werden, kommen in der Öko-Mast heute vorwiegend langsam wachsende Linien zum Einsatz. Nach EU-Öko-Verordnung müssen diese langsam wachsenden Linien kein Mindestschlachtalter einhalten. Werden schnellwachsende Linien eingesetzt, ist ein Mindestschlachtalter von 81 Tagen vorgeschrieben.

Öko-Küken müssen von Öko-Betrieben stammen. Sind solche Herkunft nicht verfügbar, dürfen auch konventionelle Küken (nicht älter als drei Tage) zugekauft werden.

Haltung

Die Tierhaltung ist im Öko-Landbau an die Fläche gebunden: Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm (für Öko-Verbände gilt: 112 kg) Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Das entspricht maximal 580 (für Öko-Verbände gilt: 280) Masthühnern je Hektar.

Nach EU-Öko-Verordnung sind 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche zugelassen.

Pro Stall dürfen maximal 4.800 Masthähnchen gehalten werden. Es spricht jedoch nichts dagegen mehrere Ställe in einem Gebäude unterzubringen, wenn sie klar voneinander abgetrennt sind. Die maximal zulässige Gebäudegröße beträgt 1.600 Quadratmeter. Die ökologischen Anbauverbände fordern darüber hinaus, dass ein Teil der Stallfläche in Form eines befestigten Außenklimabereichs (Kaltscharrraum) angeboten wird.

Für die Einstreu muss öko-zertifiziertes Material verwendet werden. Ist dies nicht verfügbar, kann auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin, dass eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet ist.

Ab der Mastphase müssen die Tiere Zugang zu einem Grünauslauf haben, wann immer die Witterung dies zulässt – mindestens aber ein Drittel ihrer Lebenszeit.

Fütterung

Öko-Hähnchen haben einen höheren Futterbedarf als konventionelle Tiere. Die Futterverwertung liegt hier bei eins zu 2,4. Zum Vergleich: Im konventionellen Bereich liegt die Futterverwertung bei eins zu 1,67.

Das Futter muss grundsätzlich aus ökologischer Erzeugung stammen. Wenn eine ausschließliche Versorgung mit ökologischen Futtermitteln, auch durch Zukauf, nicht möglich ist, sind konventionelle Eiweißfuttermittel befristet bis 31.12.2026 bei Junggeflügel bis 18 Wochen erlaubt, mit maximal fünf Prozent im Jahresdurchschnitt.

Nach EU-Öko-Verordnung müssen mindestens 30 Prozent, nach Verbandsrichtlinien 50 Prozent des benötigten Futters auf dem eigenen Betrieb beziehungsweise mithilfe eines regionalen Kooperationspartners erzeugt werden. Außerdem ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.

Tiergesundheit

Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist im Öko-Landbau verboten. Öko-Masthähnchen dürfen auch nur ein einziges Mal mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln behandelt werden, da sie sonst ihren Öko-Status verlieren. Für die Anwendung von pflanzlichen, homöopathischen oder natürlichen Mitteln gibt es hingegen keine Einschränkungen.

Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist im Öko-Landbau verboten.

Ökologische Putenmast

Eine Umstellung auf Öko bietet bestehenden konventionellen Putenmastbetrieben die Möglichkeit, sich vom Niedrigpreismarkt abzugrenzen. Die Haltung und Vermarktung von Öko-Puten ist jedoch nicht ganz leicht. Um die wesentlich höheren Produktionskosten der Bio-Geflügelhaltung decken zu können, sollte möglichst das gesamte Tier zu Öko-Preisen vermarktet werden. Dies ist aber besonders bei Puten schwierig, da hier der Fokus auf der Vermarktung von Teilstücken liegt. Das heißt, besonders die "Resteverwertung" spielt für die Wirtschaftlichkeit der Öko-Mast eine Rolle.

Rassen und Herkünfte

Während auch im Öko-Landbau vor einigen Jahren noch überwiegend Hennen der hochleistenden Hybridlinie B.U.T. Big 6 gemästet wurden, kommen heute vermehrt "alternative Rassen" zum Einsatz. Damit sind Herkünfte gemeint, die nicht nur auf Fleischansatz gezüchtet sind, sondern auch auf eine robuste Gesundheit. Alternative Rassen wachsen langsamer und haben einen geringeren Brustfleischanteil als die in der konventionellen Mast verwendeten Herkünfte. Diese Rassen unterliegen auch nicht dem Mindestschlachtalter von 100 Tagen für Hennen und 140 Tagen für Hähne, wie es in der EU-Öko-Verordnung für schnell wachsende Herkünfte (zum Beispiel B.U.T. Big 6) vorgeschrieben ist.

Wegen der vergleichsweise geringen Anzahl von Öko-Küken in Deutschland müssen Öko-Betriebe meist noch auf konventionelle Herkünfte zurückgreifen. Die Verfügbarkeit kann seit 2022 über die Datenbank OrganicXlivestock.de abgerufen werden.

Haltung

Die Tierhaltung ist im Öko-Landbau an die Fläche gebunden: Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm (für Öko-Verbände gilt: 112 kg) Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten. Die EU-Öko-Verordnung gibt für Öko-Puten keine maximale Anzahl je Hektar vor. Für die Öko-Verbände gilt jedoch: maximal 140 Mastputen je Hektar.

Öko-Geflügelberaterinnen und -berater empfehlen in der Aufzucht höchstens neun bis zehn Tiere pro Quadratmeter Stallfläche. In der Mast sind im Öko-Landbau im Feststall maximal 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche zugelassen. Das entspricht bei "alternativen Rassen" etwa zwei Tieren pro Quadratmeter.

Im Öko-Betrieb sind pro Stall maximal 2.500 Puten erlaubt. Es dürfen jedoch mehrere Ställe in einem Gebäude untergebracht werden, wenn diese deutlich voneinander abgetrennt sind. Die maximal zulässige Gebäudegröße beträgt 1.600 Quadratmeter. Die ökologischen Anbauverbände fordern darüber hinaus, dass ein Teil der Stallfläche in Form eines befestigten Außenklimabereichs (Kaltscharrraum) angeboten wird.

Für die Einstreu muss öko-zertifiziertes Material verwendet werden. Ist dies nicht verfügbar, kann auf konventionelle Herkünfte zurückgegriffen werden. Vorgeschrieben ist weiterhin, dass eine ununterbrochene Nachtruhe ohne künstliche Beleuchtung von mindestens acht Stunden gewährleistet wird.

Während der Mastphase ist für Puten ein Grünauslauf vorgeschrieben, der den Tieren die Möglichkeit bietet, ihr Erkundungsverhalten auszuleben. Vorgeschrieben sind mindestens zehn Quadratmeter je Tier. Der Zugang zum Grünauslauf muss ganzjährig gewährt werden, wenn die klimatischen Bedingungen dies gestatten.

Fütterung

Die richtige Zusammensetzung und Menge der Aminosäuren im Futter ist eine Herausforderung bei der Öko-Fütterung. Besonders die Eiweißbausteine Methionin und Lysin sind für die Jungtiere wichtig. Konventionelle Betriebe decken diesen Nährstoffbedarf meist durch synthetische Aminosäuren und Enzyme. Diese sind in der Öko-Tierhaltung jedoch verboten. Stattdessen verfüttern Öko-Landwirtinnen und Öko-Landwirte Mais- und Kartoffeleiweiß. Da es diese Eiweißfuttermittel bislang jedoch nicht in ausreichender Menge in Öko-Qualität gibt, dürfen vorläufig noch bis zu fünf Prozent aus konventioneller Herkunft zugefüttert werden. Diese Ausnahme gilt befristet bis zum 31.12.2026 nur noch für Jungtiere (bis 18 Wochen).

Nach EU-Öko-Verordnung müssen mindestens 30 Prozent, nach Verbandsrichtlinien 50 Prozent des benötigten Futters auf dem eigenen Betrieb beziehungsweise mithilfe eines Kooperationspartners erzeugt werden.

Tiergesundheit

Die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischer Tierarzneimittel, von Hormonen oder Antibiotika ist verboten. Öko-Puten dürfen nur ein einziges Mal mit chemisch hergestellten Arzneimitteln, wie Antibiotika, behandelt werden, da sie sonst ihren Öko-Status verlieren. Für die Anwendung von pflanzlichen, homöopathischen oder natürlichen Mitteln gibt es keine Einschränkungen.

Das routinemäßige Stutzen der Schnäbel ist verboten.


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Letzte Aktualisierung 16.05.2022

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