Um bei der Weideschlachtung die geltenden Hygienebestimmungen einhalten zu können, empfiehlt es sich, speziell für diesen Zweck geeignete mobile Transport- und Entbluteboxen zu verwenden. Unmittelbar nach der Kugelschussbetäubung wird das Rind in diesen Boxen durch Blutentzug getötet und zum Zerlegen in einen Schlachtbetrieb verbracht. Es gibt inzwischen verschiedene Modelle auf dem deutschen Markt. Solche zum Anhängen an den Traktor und solche, die als Anhänger mit dem PKW mitgeführt werden können.
Mehr Tierschutz und bessere Fleischqualität
Für viele Öko-Landwirtinnen und -landwirte ist die Weideschlachtung die logische Weiterführung der artgerechten, ökologischen Weidehaltung: Die Tiere sterben dort, wo sie gelebt haben – und das ohne Stress und Angst. In Deutschland praktizieren erst wenige Betriebe die Weideschlachtung per Kugelschuss. Das Interesse bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern wächst jedoch.
Für immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wird das Wissen um einen möglichst tiergerechten und ethischen Erzeugungsprozess zu einem Kaufkriterium für Fleisch. Hinzu kommt: Die schonende Schlachtmethode wirkt sich auch positiv auf die Fleischqualität aus, wie wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Kassel zeigen. Erkennen lässt sich das unter anderem an Kriterien wie Zartheit, Fleischfarbe und Wasserhaltevermögen. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher sind dafür gerne bereit, auch etwas tiefer in die Tasche zu greifen.
Damit schafft die Weideschlachtung eine neue Marktnische für die landwirtschaftliche Direktvermarktung. Und nicht nur das: Durch das Einbeziehen der örtlichen Metzgereien und Schlachtlokale bringt diese Methode wieder einen Teil der Wertschöpfung zurück aufs Land.
Und was ist mit Tieren, die nicht ganzjährig auf der Weide gehalten werden?
Viele Tierhalterinnen und Tierhalter fragen sich, warum die Erlaubnis für das Töten und Entbluten der Tiere auf dem eigenen Betrieb, nur auf Rinder beschränkt ist, die ganzjährig im Freien gehalten werden. Gerade Betriebe mit (ökologischer) Mutterkuhhaltung, in denen die Tiere auch einen Großteil des Jahres auf der Weide verbringen, interessieren sich zunehmend für das Verfahren der hofnahen Schlachtung, ebenso schaf- und ziegenhaltende Betriebe. Einige Behörden in Deutschland haben solche Schlachtungen zwar bereits auch für nicht ganzjährig auf der Weide gehaltene Rinder zugelassen. Eine offizielle Genehmigung gibt es für Tiere dieser Haltungsformen bislang jedoch nicht.
Das soll sich nun ändern. Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die tierschutzrechtliche Weideschlachtung und die mobile/teilmobile Schlachtung zu erweitern. In Zukunft soll die Schlachtung im Haltungsbetrieb ebenso für Betriebe gelten, die ihre Rinder nicht ganzjährig, sondern nur saisonal unter extensiven Bedingungen im Freiland halten. Außerdem soll die Zulassung auf die Tierart Schwein ausgeweitet werden.
Beschluss des Bundesrates vom Juni 2020