Sortenwahl

Sortenwahl im Öko-Weinbau

Auch Öko-Winzerinnen und -Winzer verwenden in erster Linie traditionelle europäische Rebsorten. Aufgrund ihrer größeren Widerstandskraft empfehlen sich für viele Standorte pilzwiderstandsfähige Sorten – auch Piwis genannt – als Ergänzung zum klassischen Sortenspiegel.

Auch Öko-Winzerinnen und -Winzer verwenden in erster Linie traditionelle europäische Rebsorten. Alle diese Sorten weisen jedoch eine mehr oder minder hohe Anfälligkeit gegen Mehltaukrankheiten auf. Ihr Anbau ist daher insbesondere im Öko-Weinbau mit einem entsprechend hohen Arbeitsaufwand und Ertragsrisiko verbunden. Wie anfällig verschiedene Rebsorten gegenüber Krankheiten sind, können Sie auf der folgenden Internetseite in Erfahrung bringen:

Vitipendium: Widerstandsfähigkeit von Rebsorten

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten (Piwis)

Aufgrund ihrer größeren Widerstandskraft empfehlen sich für viele Standorte pilzwiderstandsfähige Sorten – auch Piwis genannt – als Ergänzung zum klassischen Sortenspiegel. Der Begriff "pilzwiderstandsfähig" steht für eine durch klassische Kreuzungszüchtung erreichte Widerstandsfähigkeit gegen Echten und Falschen Mehltau, die in Abhängigkeit von Sorte, Standort und Infektionsdruck verschieden stark ausgeprägt ist. Das bedeutet für die Praxis, dass keine oder maximal zwei bis drei Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig sind.

Piwis stehen noch am Anfang ihrer Entwicklung. Wer sie anbauen möchte, muss daher etwas Pioniergeist und Kreativität mitbringen. Was die Weinqualitäten und die Vermarktung betrifft, besteht bei Weinen aus pilzwiderstandsfähigen Rebsorten allgemein noch Verbesserungsbedarf.

Mehr zu Piwis finden Sie auf der Internetseite der Internationalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung pilzwiderstandsfähiger Rebsorten:

Piwi International

Pflanzgutversorgung

Ökologische Weinbaubetriebe sind nach EU-Öko-Verordnung verpflichtet, ökologisch erzeugtes Pflanzgut zu verwenden. Da die Erzeugung von vegetativem Pflanzgut eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, muss früh genug geplant werden. Auf Vorschlag des Verbands akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften muss eine Vorbestellfrist von mindestens 15 Monaten vor der geplanten Pflanzung eingehalten werden. Bei Nachpflanzungen die kurzfristig notwendig werden, zum Beispiel wegen Frostschäden, kann von dieser Vorlaufzeit abgewichen werden. Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kein Rebveredeler mehr okologisches Rebpflanzgut produzieren können, ist ausnahmsweise auch die Pflanzung von konventionell erzeugten Reben erlaubt. Dafür muss bei der zuständigen Kontrollstelle eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.


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Letzte Aktualisierung 16.09.2021

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