Umstellen auf Ökolandbau!
48231 Warendorf
Zuständig für den Themenbereich ökologischer Landbau ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Hier finden Sie Informationen zum Ökolandbau des Ministeriums.
Grundanforderung an Produkte mit dem "Bio-Zeichen Baden-Württemberg" sind die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Darüber hinaus müssen die Produkte grundsätzlich aus Betrieben kommen, die komplett auf die ökologische Produktion umgestellt haben. Außerdem sollen möglichst alle Betriebsmittel, wie beispielsweise das Tierfutter, aus Baden-Württemberg kommen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg.
Das Land Baden-Württemberg führt seit dem Jahr 2002 ein spezielles Überwachungsprogramm im Bereich der ökologisch erzeugten Lebensmittel durch. Das europaweit einzigartige Ökomonitoring-Programm steht in Zusammenhang mit der von Baden-Württemberg beschlossenen Gesamtkonzeption zur Förderung des ökologischen Landbaus und erfolgt im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Lebensmittel aus ökologischem Anbau werden hier systematisch auf Rückstände und Kontaminanten sowie auf das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und auf erfolgte Bestrahlung untersucht.
Um die Erzeugung regionaler Biolebensmittel in Baden-Württemberg weiter nach vorne zu bringen und Impulse für das ganze Land zu liefern, wurden neun "Bio-Musterregionen Baden-Württemberg" ausgewählt:
In den ausgewählten Regionen fördert das Land ein Regionalmanagement zur Unterstützung des Öko-Landbaus vor Ort mit maximal 100.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Akteure des Öko-Sektors sollen vor Ort Maßnahmen für mehr Öko-Landbau in Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung entwickeln.
Mehr Informationen auf der Homepage der Bio-Musterregionen.
Der Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum stellt das gemeinschaftliche Internetangebot der Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg dar. Er ist der zentrale Online-Dienst für die Veröffentlichung von Fachbeiträgen aller Einrichtungen der Landwirtschaftsverwaltung.
Hier werden auch umfangreiche Informationen zum ökologischen Landbau angeboten.
Kulturart | 1.-2. Jahr | 3. -5. Jahr | ab 6. Jahr (Beibehaltung) |
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Transaktionskostenzuschuss (40 Euro pro Hektar) wird bis maximal 600 Euro pro Betrieb gewährt. Die Kombination mit ausgewählten AUK-Maßnahmen unter Kumulierung der Prämie auf der selben Fläche ist zulässig. der Fördersatz ist gestaffelt: bis 100 Hektar 100 % Fördersatz, ab 100. Hektar bis 200 Hektar 80 % Fördersatz, ab 200. Hektar 60 % Fördersatz. Weitere Informationen: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) Baden-Württemberg (Stand: April 2022) | |||
Ackerland | 350 | 230 | 230 |
Grünland | 350 | 230 | 230 |
Gartenbauflächen | 935 | 550 | 550 |
Dauerkultur | 1.275 | 750 | 750 |
(Kontrollbehörde für den ökologischen Landbau)
Sachgebiet 33b
76247 Karlsruhe
Telefon: (0721) 9 26 27 55
Die gemeinsame Vertretung der ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg (Bioland, Demeter, Ecovin, Naturland, Ecoland).
Zu den Porträts der Demonstrationsbetriebe in Baden-Württemberg
Letzte Aktualisierung 03.04.2020