Rückstandsanalyse bei Biolebensmitteln

Rückstände in Bio-Lebensmitteln

Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist im ökologischen Landbau verboten. Trotzdem werden in manchen Erzeugnissen Rückstände dieser Mittel gefunden. Wie gelangen sie in die Produkte und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, Kontaminationen zu vermeiden?

Das Konzept ökologischer Lebensmittel basiert auf der genauen Definition der Art und Weise, wie Lebensmittel hergestellt werden. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau definieren die Art der Erzeugung und die Art der Verarbeitung. Ob ein Lebensmittel als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden darf, hängt also davon ab, ob es auf eine bestimmte Art und Weise erzeugt und verarbeitet wurde. Bio-Produkte werden also nicht durch die Unterschreitung von Grenzwerten definiert.

Wie gelangen Pflanzenschutzmittel in Bio-Produkte?

Da der Einsatz von chemischen und synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bei Bio-Produkten verboten ist, finden sich in der Regel kaum Rückstände dieser Stoffe in den Endprodukten. Dies wird durch Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und durch Monitoringprogramme immer wieder bestätigt.

Wenn Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Öko-Lebensmitteln gefunden werden, können diese auf verschiedenen Wegen in das Produkt gelangt sein:

  • Durch die unerlaubte Anwendung von Mitteln im Produktionsprozess,
  • durch Verstöße gegen andere Vorschriften des EU-Rechts, z.B. gegen die Pflicht zur Vermeidung von Kontaminationen im Lager,
  •  durch "Abdrift" von benachbarten Feldern oder durch ubiquitäre oder regionale Belastung mit Kontaminanten.

Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen

Bei Rückstandsfunden in Bio-Lebensmitteln ist es im Interesse der gesamten ökologischen Wertschöpfungskette, die Ursachen der Kontamination schnell zu identifizieren und gegegebenefalls die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und auch die ab 2022 gültige Verordnung (EG) Nr. 2018/848 legen fest, dass jedes Unternehmen bei Aufnahme des Kontrollverfahrens unter anderem die "Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos einer Kontamination durch unzulässige Erzeugnisse oder Stoffe" aufstellt. Die Beschreibung und die Maßnahmen können gegebenenfalls Teil eines Qualitätssicherungssystems des Unternehmers sein. Ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem impliziert auch geeignete Eigenkontrollen, wie zum Beispiel die regelmäßige Untersuchung der Wareneingänge und der Warenausgänge auf das Vorhandensein von Rückständen. 

Das Bio-Recht ist prozessorientiert. Die neue Verordnung (EG) legt besondere Aufmerksamkeit auf den Fall von Kontaminationen durch alle Arten von Stoffen und Produkten, die in der Öko-Verordnung betrachtet werden, aber nicht zugelassen sind. Dennoch sind keine Grenz- oder Orientierungswerte festgeschrieben. 

Der BNN-Orientierungswert

Im Falle von Rückstandsfunden ist es notwendig, die Rückstände zu bewerten und um unvorhersehbare und unvermeidbare Pestizidgehalte gegenüber solchen abzugrenzen, die eine Folge von unzulässigem Mitteleinsatz oder technisch vermeidbaren Verunreinigungen sind. Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) hat dazu den BNN-Orientierungswert als praxisgerechte und sinnvolle Entscheidungshilfe definiert.

Für den Fall einer Überschreitung des Orientierungswerts haben sich die BNN-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, zu recherchieren oder eine Recherche zu veranlassen, woher die Pestizidgehalte stammen und ob gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau verstoßen wurde.

Der Orientierungswert liegt bei 0,01 Milligramm je Kilogramm für jede Substanz (Wirkstoff) und bezieht sich auf das unverarbeitete Ausgangsprodukt. Insgesamt dürfen nicht mehr als zwei Substanzen nachgewiesen werden.

Dies ändert nichts an der grundsätzlichen Auffassung, dass sich Bio-Produkte durch ihren Anbau und nicht über Analysenwerte definieren. Der Orientierungswert dient tatsächlich der Orientierung und ist nicht als Grenzwert zu verwenden. Es handelt sich nicht um einen reinen Wert, sondern um eine Leitlinie zum Umgang mit Pestizidnachweisen in Bio-Produkten und deren Beurteilung.


Aus der Forschung:

BÖLN-Forschung zu unzulässigen Wirkstofffunden in der Bio-Wertschöpfungskette

Handlungsempfehlungen für Akteure in der Bio-Wertschöpfungskette bei Funden von nicht zulässigen Wirkstoffen

Projektlaufzeit: 02/2020 – 01/2022

Zu den Forschungsergebnissen


Podcasttipp: FiBL Focus

Pestizide – Toxikologie und Rückstände

Pestizideinsatz verursacht schwere Umweltschäden. Doch gefährden sich auch die menschliche Gesundheit? Jürg Zarn, Leiter des Fachbereichs "Toxikologie und Pflanzenschutzmittel" im Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wirft einen Blick hinter die Kulissen der Behörden und zeigt auf, welche Massnahmen ergriffen werden, damit Pestizide die menschliche Gesundheit nicht gefährden.

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Letzte Aktualisierung 17.08.2017

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