Spezialkurs: "Traditionelle englische Käse": Cheddar und Stilton (Blauschimmelkäse)
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Seit dem 1. Januar 2009 wird die Herstellung von Ökolebensmitteln durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 geregelt. Sie löste nach einem umfangreichen Revisionsprozess die "alte" EU-Öko-Verordnung 2092/91 ab.
Die EU-Rechtsvorschriften gelten für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft (und aus der Sammlung von Wildpflanzen), einschließlich der Aquakultur:
Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer Produktion stammend.
Heimtierfuttermittel können nur dann als Bioprodukt ausgelobt werden, wenn ein anerkannter nationaler Standard angewendet wird.
Für die ökologische Produktion von Mikroalgen in Deutschland ist der Nationale Referenz-Standard für die ökologische Produktion von Mikroalgen verpflichtend.
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91.
Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008
mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
Zur Verordnung auf der BMEL-Homepage
EG-Verordnung Nr. 1235/2008 vom 8. Dezember 2008 (Durchführungsvorschriften zur neuen EG-Öko-Basisverordnung hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern)
In Deutschland regelt das Öko-Landbaugesetz die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau.
Hier finden Sie das Öko-Landbaugesetz und weitere nationale Gesetze und Verordnungen.