Intensiv-Webinar (Fortgeschrittene): Soziale Verantwortung - Wie kann ich soziale Standards in der Lieferkette fördern und kommunizieren?
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Wer Biolebensmittel handeln möchte, muss sich von einer anerkannten Ökokontrollstelle zertifizieren lassen. Ausnahme sind Einzelhändlerinnen und -händler, die in direktem Kundenkontakt stehen und nur verpackte "Selbstbedienungsware" anbieten. Alle anderen, auch Online-Händlerinnern und -händler, Großhandelsunternehmen und Streckengeschäftler unterliegen der Kontrollpflicht. Auch Einzelhändlerinnen und -händler sowie Betreiberinnen und Betreiber von Marktständen, die ein Lager besitzen, das sich nicht direkt bei der Verkaufsstätte befindet, müssen sich dem Kontrollverfahren unterstellen.
Alle für Händlerinnen und Händler zugelassenen Kontrollstellen finden Sie in unserer Kontrollstellenliste mit der Kennzeichnung für den Bereich C "Handel mit Drittländern" beziehungsweise D "Vergabe an Dritte". Die Kosten für die Zertifizierung sind aufwandsbezogen, variieren aber je nach Kontrollstelle. Es ist durchaus sinnvoll, die Angebote und Konditionen von verschiedenen Kontrollstellen zu vergleichen. Hinzu kommen die Kosten für eine mögliche Mitgliedschaft und Zertifizierung für einen der Ökoanbauverbände. Bei Filialunternehmen erhält das gesamte Unternehmen ein Zertifikat, eigenständige Kaufleute aber benötigen jede ihr eigenes Ökozertifikat.
Bei der Ersterhebung nimmt die Kontrolleurin oder der Kontrolleur alle Grunddaten des Betriebes auf und gleicht die Daten mit einem Anforderungskatalog der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ab. So wird geprüft, ob alle Anforderungen der EU-Vorgaben eingehalten werden und was eventuell geändert werden muss. Der Betrieb muss diesen Anforderungskatalog dann umsetzen, was bei der nächsten Inspektion überprüft wird.
Bei der Ersterhebung wird außerdem ausführlich über die Einhaltung der Vorgaben informiert, um weitere Kontrollabläufe zu erleichtern. Außerdem wird ein Zertifizierungsvertrag abgeschlossen, und die Kontrollstelle meldet das Unternehmen an die zuständige Behörde in dem jeweiligen Bundesland.
Die Menge der zugekauften Bioprodukte oder -rohstoffe muss zur Vermarktungsmenge der Bioprodukte oder -rohstoffe passen. Das soll anhand der betrieblichen Aufzeichnungen nachvollziehbar sein. Dazu sind folgende Belege bereit zu halten:
Bei der parallelen Vermarktung von biologischen und konventionellen Produkten sind grundsätzlich folgende Anforderungen zu prüfen:
Die Dauer der Inspektion hängt stark von der Vorarbeit der Betriebsleitung und der Komplexität des Betriebes ab. Sie kann von einem halben bis zu zwei Tagen dauern. Eine sorgfältige Buchhaltung kann die Inspektionszeit verkürzen und damit die Kontrollkosten verringern. Die Audits stützen sich im Wesentlichen auf drei Elemente:
Die Inspektion wird dokumentiert und anschließend von Kontrolleurin oder Kontrolleur sowie Betriebsleitung mit Unterschrift bestätigt.
Bei der jährlichen Kontrolle werden die Warenflüsse geprüft, außerdem Veränderungen seit der vorherigen Kontrolle. Diese Folgeaudits können angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Die Häufigkeit richtet sich in der Regel nach der Risikoklasse, in die die Kontrollstelle das Unternehmen eingestuft hat.
Letzte Aktualisierung 18.07.2017