Das staatliche Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Klarheit für Privatpersonen, Anreiz für den Markt

Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel als Marken geschütztes Zeichen ins Leben gerufen. Bioprodukte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen. Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt, produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Mindeststandards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung.

Hier finden Sie mehr Grundlageninformationen zum Ökolandbau: Ökolandbau - was heißt das?

Immer mehr Menschen greifen bewusst zu Produkten des ökologischen Landbaus, weil sie sich für qualitativ hochwertige Produkte sowie den Schutz von Tieren und Umwelt entschieden haben. Das Bio-Siegel erleichtert das Erkennen von Biolebensmitteln und -Produkten. Auch Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeitungs- und Handelunternehmen profitieren vom Bio-Siegel. Und das ohne großen Aufwand: Die Nutzung des Bio-Siegels kann kostenlos und unbürokratisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt werden.

So sieht es das Gesetz

Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Es nimmt Bezug auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und sieht bei Missbrauch des  Bio-Siegels Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.

Das sind die Bedingungen

Das Bio-Siegel darf genutzt werden, wenn die Anforderungen  der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen. Für bis zu fünf Prozent dieser Zutaten sind streng geregelte Ausnahmen möglich: Sie müssen in Anhang V der Dürchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde genehmigt sein.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Import- und Handelsunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.

Genaue Kontrollen

  • Biobetriebe werden in Deutschland von staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen werden von den zuständigen Landesbehörden überwacht.
  • Biobetriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bioprodukte bis zum Erzeuger zurückverfolgen.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und die ÖLG-Durchführungsverordnung. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bioprodukte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

Grundlagen des ökologischen Landbaus

Der ökologische Landbau ist besonders auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Er schont die natürlichen Ressourcen in besonderem Maße und hat vielfältige positive Auswirkungen auf die Umwelt. Er zeichnet sich zudem durch klare rechtliche Regelungen und transparente Produktionsprozesse aus. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie zur Stabilisierung des ländlichen Wirtschaftsraums.

Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Die ökologischen Landbaumethoden streben an:

  • einen möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreislauf (Futter- und Nährstoffgrundlage soll der eigene Betrieb sein),
  • die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu mehren,
  • die Tiere besonders artgerecht zu halten.

Folgende Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund:

  • keine Anwendung der Gentechnik,
  • kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln, Anbau wenig anfälliger Sorten in geeigneten Fruchtfolgen, Einsatz von Nützlingen, mechanische Unkraut-Bekämpfungsmaßnahmen wie Hacken,
  • keine Verwendung leicht löslicher mineralischer Düngemittel,
  • Ausbringen von organisch gebundenem Stickstoff vorwiegend in Form von Mist oder Mistkompost, Gründüngung durch Stickstoff sammelnde Pflanzen (Leguminosen) und Einsatz langsam wirkender natürlicher Düngestoffe,
  • Pflege der Bodenfruchtbarkeit durch ausgeprägte Humuswirtschaft,
  • abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen mit vielen Fruchtfolgegliedern und Zwischenfrüchten,
  • keine Verwendung von chemisch-synthetischen Wachstumsregulatoren oder von Hormonen,
  • begrenzter, streng an die Fläche gebundener Viehbesatz,
  • Fütterung der Tiere mit ökologisch und möglichst mit selbsterzeugtem Futter, wenig Zukauf von Futtermitteln;
  • weitgehender Verzicht auf Antibiotika.
  • keine Bestrahlung von Lebensmitteln in der ökologischen Lebensmittelherstellung,
  • starke Einschränkung bei der Verwendung von Zusatzstoffen; die erlaubten Zusatzstoffe sind gelistet.

Mehrpreis für Bioprodukte

Die Besonderheiten der ökologischen Wirtschaftsweise bedingen einen erhöhten Arbeitsaufwand, niedrigere Erträge und geringere "Leistungen" in der Tierhaltung. Daher sind Bioprodukte in Deutschland auch teurer als konventionell erzeugte Lebensmittel.

Mehr Informationen zum Mehrpreis von Biolebensmitteln finden Sie hier: Warum sind Biolebensmittel teurer?

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