Infos für Privatpersonen

Infos für Privatpersonen

Kennzeichnung von Bioprodukten

Seit dem 1. Juli 2012 müssen die in der Europäischen Union vorverpackten Biolebensmittel verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Neben der Angabe der Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle ist bei der Verwendung des EU-Bio-Logos auch die Herkunftsangabe der Zutaten erforderlich: EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft oder auch die alleinige Angabe des Herkunftslandes, wenn alle Zutaten aus diesem kommen.

Herstellungsunternehmen von Biolebensmitteln können zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo auch weiterhin das deutsche Bio-Siegel und Zeichen der privaten Öko-Anbauverbände in der Kennzeichnung verwenden.

Ist das auch wirklich Bio?

Eine Erläuterung des Kontrollsystems für Biolebensmittel finden Sie in unserer Broschüre "Ist das auch wirklich Bio?"

Hier können Sie die Broschüre bestellen oder direkt herunterladen.

Die Überwachung des Ökolandbaus ist Ländersache.

Alle Betriebe oder Unternehmen, die unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut oder Vermehrungsgut erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle unterziehen. Diese meldet das Unternehmen bei der zuständigen Landesbehörde an.

Für die Überwachung dieser Betriebe oder Unternehmen sowie der Kontrollstellen sind in Deutschland die Länderbehörden zuständig. Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen zum ökologischen Landbau auch an Ihre Landesbehörde wenden.

Hier finden Sie die Adressen

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