Bio-Siegel-Checkliste für Importunternehmen

Checkliste für Importunternehmen

Als Importeurin oder Importeur dürfen Sie das Bio-Siegel nur dann zur Kennzeichnung von Produkten nutzen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

1. Ihr Importunternehmen nimmt als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EU) 2018/848 teil.

Ein Import von Bio-Produkten und die Kennzeichnung der Produkte mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert werden. Als Importunternehmen müssen Sie also zunächst Ihre Tätigkeit bei einer zugelassenen Kontrollstelle anmelden und einen Kontrollvertrag abschließen. Hier finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen.

Nach erfolgtem Vertragsabschluss wird Ihr Unternehmen bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes registriert. Hier finden Sie eine Liste mit den Adressen der zuständigen Behörden der Bundesländer.

2. Ihr Produkt wurde gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau importiert.

Die Voraussetzung für den Import und die Vermarktung von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern ist die Zertifizierung nach einem von der EU anerkannten und akkreditierten Standard.

Ist ein Bioprodukt einmal in die EU eingeführt, kann es innergemeinschaftlich wie ein nationales Produkt gehandelt werden.

Bitte informieren Sie sich vor einem Import aus einem Drittland ausführlich über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder im Handelsbereich hier auf dem Informationsportal Oekolandbau.de.

Bei Fragen zum Importverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden der Bundesländer oder an die BLE:

Referat 522
Telefon: 0228 / 6845 -2628 oder -2915
E-Mail: oekoverordnung@ble.de

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien nur gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Hier finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sowie Druckvorlagen.

Hier finden Sie die Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Inhaber der Marke verfolgt.

4. Sie haben Ihr Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt.

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel erstmalig Inverkehrbringen, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Hier finden Sie mehr Informationen zur Nutzungsanzeige.

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